Erstellt am 13.10.2014 um 13:47 Uhr von Castaneda
Ich verstehe deine Frage nicht.
Erstellt am 13.10.2014 um 13:50 Uhr von Magicbox
Ich meinte damit ob der Lohn für alle Betriebsräte sich erhöht,oder nur für den 1. Vorsitzenden.
Erstellt am 13.10.2014 um 13:54 Uhr von Castaneda
Wieso sollte sich der Lohn erhöhen? BR ist Ehrenamt und BRM dürfen weder benachteiligt noch übervorteilt werden. Das Gehalt bleibt so wie es vorher war.
Erstellt am 13.10.2014 um 13:58 Uhr von Nubbel
das gilt für freigestellte.
Erstellt am 13.10.2014 um 14:05 Uhr von Magicbox
Danke,das wollte ich ja nur wissen. Alles gut.
Erstellt am 13.10.2014 um 15:12 Uhr von Widder
Freigestellte bekommen eine Lohnerhöhung weil sie freigestellt sind???
Erstellt am 13.10.2014 um 15:29 Uhr von nicoline
Magicbox,
fassen wir doch mal zusammen:
das Gehalt erhöht sich weder für den Vorsitzenden noch für freigestellte Mitglieder. Allerdings haben freigestellte BRM Anspruch auf Weiterzahlung des Verdienstes vergleichbarer MitarbeiterInnen. Da kommt es bei AG manchmal oder häufig, zu Irritationen, was da alles dazugehört. Vermutlich werden sie in dem Seminar besprechen, was alles in den Verdienst mit einbezogen werden muss für die Zeit der Freistellung.
Erstellt am 13.10.2014 um 16:43 Uhr von Nubbel
widder, das ist deiner nicht würdig
Erstellt am 13.10.2014 um 19:50 Uhr von gironimo
IfB, nie gehört :-)
Das einfachste ist, Du fragst dort mal, wie sie das meinten.
Oder Du gehst zu einem Seminar, wo man Dir die Rechte eines jeden BR-Mitgliedes (§37 BetrVG) näher bringt. Einen Unterschied zwischen BR und BRV wird da nicht gemacht.