Reisezeit zum BR Seminar
Folgender Fall. Ein neu gewählter Betriebsrat schickt seine Mitglieder zur Grundlagenschulen (5 Tages Seminar). Aufgrund der Lage des Seminarorts (ca. 60km entfernt) verzichten die Teilnehmer auf die Übernachtung und reisen täglich mit dem PKW an und ab (natürlich zusammen). Frage: Gilt die Reisezeit jetzt als Arbeitszeit (täglich ca. 2 Stunden) jetzt als Arbeitszeit oder nicht? Ob die Reisezeit in der regelmäßigen Arbeitszeit liegt kann so nicht gesagt werden da es sich um Kollegen aus dem Dreischichtbetrieb handelt. Eine tarifliche Regelung existiert leider nicht, dort sind nur Reisekosten geregelt.
Vielen Dank im Voraus.
Community-Antworten (6)
13.10.2014 um 15:56 Uhr
wenn ein br so agiert.... ihr bekommt acht stunden fertig
13.10.2014 um 16:06 Uhr
ein wenig Kontext wäre nett gewesen....trotzdem Danke.
13.10.2014 um 16:16 Uhr
Seminartag wird wie Arbeitstag vergütet!! egal obs länger oder kürzer ist wegen Anreise oder ähnliches.
Auf das Spiel nicht zu Übernachten um dem AG kosten zu sparen würd ich nicht eingehen.
Gerade nach dem Seminar wirds nochmal Ineressant wenn man sich mit anderen BR unterhält, wie machens andere, wie läufts bei euch so ab und und und..
Die nähe des Seminarorts rechtfertigt meiner Meinung nach auch nicht das Chef sagen kann Übernachtung wird gestrichen..
Wenn dies der Fall war, einfach bissl weiter weg das nächste mal buchen..
Gruß
Gruß
13.10.2014 um 17:23 Uhr
Jetzt habe ich Coolidges Frage viermal gelesen und finde einfach nicht die Stelle, in der geschrieben steht, dass der AG die Übernachtung gestrichen hat oder auf eine abendliche Rückkehr besteht.
Eventuell möchten die Kollegen einfach abends bei ihren Familien sein?
Und ist es eigentlich grundsätzlich schlecht, auf die Kosten zu achten? Ach, ich vergaß, man kann den AG ja mal schön schröpfen.
Und genau mit solchen Kollegen möchte ich abends dann auch nicht zusammensitzen.
Wir machen im Übrigen seit 10 Jahren inHouse-Schulungen. Hier ist der Vorteil dass man die Schulung perfekt auf das eigene Unternehmen gestalten kann.
13.10.2014 um 18:51 Uhr
ja, das merkt man an deinen antworten, dein schüsselchen ist nicht das größte. und wenn ich abends alleine nicht einschlafen kann oder seit geraumer zeit kein eigenständiges leben mehr führe, muss doch der chef die fahrtzeit nicht vergüten.
13.10.2014 um 21:41 Uhr
Wie wäre es mit dem Chef zu reden? Ein denkbarer Kompromiss (der Chef spart ja auch) wäre doch die Differenz zwischen der täglichen Fahrzeit zwischen Wohnort und Arbeitsplatz und Wohnort und Seminarort zu betrachten.
Aber ansonsten: Eine betriebliche Notwendigkeit ist nicht erkennbar.
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