Anhörungsfrist versäumt
Hallo, Anhörung zur Kündigung, was passiert eigentlich wenn der BRV sich im Kalender vertut und das Gremium zu spät zusammentrommelt? Also einen Tag nach Ende der Anhörungsfrist?
Community-Antworten (14)
10.10.2014 um 13:54 Uhr
§ 102 BetrVg Mitbestimmung bei Kündigungen
(2) Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt.
Ihr habt also quasi eure Zustimmung gegeben, aus welchen Gründen auczh immer.
10.10.2014 um 14:16 Uhr
Also wenn Euch das passiert ist bekommt Ihr bestimmt einen dicken Blumenstrauß von dem Arbeitnehmer :-(
10.10.2014 um 15:30 Uhr
ich würde mich nicht verrückt machen. wenn der BR eigentlich widersprochen hätte sicher nicht schön. Aber was ist denn die Auswirkung wirklich in der Praxis? Ich kenne bisher aus meiner Vergangenheit gerade mal einen Fall, wo der MA seinen Beschäftigungsanspruch eingefordert hätte. Die Verzugslohnansprüche sind in der Praxis doch viel angenehmer. Und die immer wieder genannte Wirkung beim Arbeitsrichter? So einfach sind die Kammern am ArbG nicht gestrickt. Die interessiert doch noch nicht einmal das Ergebnis der Anhörung, sondern nur ob der AG richtig angehört hat
10.10.2014 um 16:37 Uhr
Ach paula das ist ja gut dann brauchen wir uns in Zukunft gar nicht mehr um Kündigungen kümmern.
Tolles Forum so wird die Betriebsratsarbeit immer weniger :-)
10.10.2014 um 17:51 Uhr
moreno
wie viele AN kennst Du die den Weiterbeschäftigungsanspruch der aus dem Widerspruch resultiert geltend gemacht haben?
Schon mal in der Kammer beim Arbeitsgericht gesessen?
Bei vielen BRs gibt es Legendbildung um dieses Thema. Ich weiß selber wie gerade in Seminaren hier getrommelt wird. Und ja es ist eine sehr wichtige Funktion die der BR hier wahrnimmt. Aber es ist eher ein psychologischer gegenüber dem AN als ein tatsächlicher, praktischer
10.10.2014 um 19:01 Uhr
Weißt Du Paula ich hab auch schon erlebt das ein Arbeitgeber auf die Kündigung verzichtet hat nachdem der Betriebsrat den Widerspruch geschrieben hat.Ich hab schon erlebt das der gekündigte Arbeitnehmer überhaupt bereit war zu klagen weil er den Widerspruch vom Betriebsrat zu lesen bekommen hat. Dies hier einfach so wegzuwischen nach dem Motto ach macht nix der Richter machts wieder gut finde ich nicht okay!
10.10.2014 um 19:08 Uhr
ich sag doch es ist ein psychologischer Faktor. Und wenn du es nicht okay findest wenn ich so argumentiere: damit wiederrum kann ich gut leben
10.10.2014 um 20:10 Uhr
Na Du eventuell aber vielleicht der gekündigte Arbeitnehmer nicht! Kopfschüttel und weg!
10.10.2014 um 21:05 Uhr
Also ich kenne genügend AN, die den Weiterbeschäftigungsanspruch geltend gemacht haben, weil der BR korrekt gearbeitet hat.
Aber Fehler innerhalb des Gremiums sind nun mal nicht geeignet, die Frist zu verlängern oder ähnliches. Hier hat der AN Pech gehabt. Falls er dennoch klagt und letztendlich vielleicht in den Betrieb zurück kehrt, wird er wahrscheinlich dafür plädieren, einen anderen BR zu wählen.
11.10.2014 um 10:46 Uhr
Ich würde mal über eine Abwahl des Vorsitzenden diskutieren. Es ist in meinen Augen eine grobe Pflichtverletzung die man nicht mit " ...im Kalender vertan ..." abtun kann. Warum reagiert man nicht sofort und setzt eine Sitzung an? Wenn der BRV am Mo von der Kündigung Kenntniss bekommt kann er sich nicht erst am Do mit einem Möglichen Termin befassen. Dann hat auch gleich am Montag die Einladung zur Sitzung raus zugehen.
@gironimo Ich würde auch als nicht gekündigter Kollege dafür plädieren einen anderen BR bzw. anderen Vorsitzenden zu wählen. Den das ist ein Fehler der nicht passieren darf und den man einfach mit Ist halt passiert, aber wir sind alles nur Menschen ab tun kann.
11.10.2014 um 14:37 Uhr
@ rimborack
"Hallo, Anhörung zur Kündigung, was passiert eigentlich wenn der BRV sich im Kalender vertut und das Gremium zu spät zusammentrommelt? "
Habt Ihr jetzt getagt oder nicht? Falls ja, habt ihr einen Beschluss gefasst und dem AG mitgeteilt oder nicht?
Der AG kann nach Ablauf der Anhörungsfrist kündigen und muss Eure ggf. noch verspätet eingegangene Stellungnahme natürlich nicht mehr berücksichtigen, aber er ist auch nicht gehindert, das zu tun.
@ BRHamburg
Nur weil sich jemand vertan hat, gleich mit Abwahl und grober Pflichtverletzung zu argumentieren, ist doch wohl völlig daneben!!! Auch solltest Du Dich erstmal damit auseinander setzen, was überhaupt unter "grober Pflichtverletzung" zu verstehen ist!
11.10.2014 um 23:07 Uhr
@ Hoppel Ich schätze in der Regel deine Beiträge und halte auch nichts davon private Meinungsunterschiede lange zu diskutieren. Aber meine Meinung lasse ich mir deshalb sicher nicht verbieten. Und wenn ich es als grobe Pflichtverletzung ansehe, wenn ein BRV den Termin für eine Anhörung verschludert dann ist es so. Ob es im Gesetz auch so ist, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Den für die Abwahl des Vorsitzenden braucht es dies nicht.
11.10.2014 um 23:46 Uhr
Wäre ja schon Hammer wenn ein BRV 10 Jahre lang alles immer korrekt erledigt. Dann einmal was versäumt und ihn der BR deshalb gleich aufhängt.
12.10.2014 um 03:46 Uhr
Fehler passieren und wenn es keine Absicht war sollte man analysieren an was es lag und es das nächste mal besser machen. Dem Kollegen erklären dass er ggf. Klagen soll und sich als Zeuge anbieten wenn es Gründe für den Widerspruch gegeben hätte
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