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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anhörungsfrist versäumt

R
Rimborack
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Anhörung zur Kündigung, was passiert eigentlich wenn der BRV sich im Kalender vertut und das Gremium zu spät zusammentrommelt? Also einen Tag nach Ende der Anhörungsfrist?

1.583014

Community-Antworten (14)

S
soerenstroem

10.10.2014 um 13:54 Uhr

§ 102 BetrVg Mitbestimmung bei Kündigungen

(2) Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt.

Ihr habt also quasi eure Zustimmung gegeben, aus welchen Gründen auczh immer.

M
Moreno

10.10.2014 um 14:16 Uhr

Also wenn Euch das passiert ist bekommt Ihr bestimmt einen dicken Blumenstrauß von dem Arbeitnehmer :-(

P
paula

10.10.2014 um 15:30 Uhr

ich würde mich nicht verrückt machen. wenn der BR eigentlich widersprochen hätte sicher nicht schön. Aber was ist denn die Auswirkung wirklich in der Praxis? Ich kenne bisher aus meiner Vergangenheit gerade mal einen Fall, wo der MA seinen Beschäftigungsanspruch eingefordert hätte. Die Verzugslohnansprüche sind in der Praxis doch viel angenehmer. Und die immer wieder genannte Wirkung beim Arbeitsrichter? So einfach sind die Kammern am ArbG nicht gestrickt. Die interessiert doch noch nicht einmal das Ergebnis der Anhörung, sondern nur ob der AG richtig angehört hat

M
Moreno

10.10.2014 um 16:37 Uhr

Ach paula das ist ja gut dann brauchen wir uns in Zukunft gar nicht mehr um Kündigungen kümmern.

Tolles Forum so wird die Betriebsratsarbeit immer weniger :-)

P
paula

10.10.2014 um 17:51 Uhr

moreno

wie viele AN kennst Du die den Weiterbeschäftigungsanspruch der aus dem Widerspruch resultiert geltend gemacht haben?

Schon mal in der Kammer beim Arbeitsgericht gesessen?

Bei vielen BRs gibt es Legendbildung um dieses Thema. Ich weiß selber wie gerade in Seminaren hier getrommelt wird. Und ja es ist eine sehr wichtige Funktion die der BR hier wahrnimmt. Aber es ist eher ein psychologischer gegenüber dem AN als ein tatsächlicher, praktischer

M
Moreno

10.10.2014 um 19:01 Uhr

Weißt Du Paula ich hab auch schon erlebt das ein Arbeitgeber auf die Kündigung verzichtet hat nachdem der Betriebsrat den Widerspruch geschrieben hat.Ich hab schon erlebt das der gekündigte Arbeitnehmer überhaupt bereit war zu klagen weil er den Widerspruch vom Betriebsrat zu lesen bekommen hat. Dies hier einfach so wegzuwischen nach dem Motto ach macht nix der Richter machts wieder gut finde ich nicht okay!

P
paula

10.10.2014 um 19:08 Uhr

ich sag doch es ist ein psychologischer Faktor. Und wenn du es nicht okay findest wenn ich so argumentiere: damit wiederrum kann ich gut leben

M
Moreno

10.10.2014 um 20:10 Uhr

Na Du eventuell aber vielleicht der gekündigte Arbeitnehmer nicht! Kopfschüttel und weg!

G
gironimo

10.10.2014 um 21:05 Uhr

Also ich kenne genügend AN, die den Weiterbeschäftigungsanspruch geltend gemacht haben, weil der BR korrekt gearbeitet hat.

Aber Fehler innerhalb des Gremiums sind nun mal nicht geeignet, die Frist zu verlängern oder ähnliches. Hier hat der AN Pech gehabt. Falls er dennoch klagt und letztendlich vielleicht in den Betrieb zurück kehrt, wird er wahrscheinlich dafür plädieren, einen anderen BR zu wählen.

B
BRHamburg

11.10.2014 um 10:46 Uhr

Ich würde mal über eine Abwahl des Vorsitzenden diskutieren. Es ist in meinen Augen eine grobe Pflichtverletzung die man nicht mit " ...im Kalender vertan ..." abtun kann. Warum reagiert man nicht sofort und setzt eine Sitzung an? Wenn der BRV am Mo von der Kündigung Kenntniss bekommt kann er sich nicht erst am Do mit einem Möglichen Termin befassen. Dann hat auch gleich am Montag die Einladung zur Sitzung raus zugehen.

@gironimo Ich würde auch als nicht gekündigter Kollege dafür plädieren einen anderen BR bzw. anderen Vorsitzenden zu wählen. Den das ist ein Fehler der nicht passieren darf und den man einfach mit Ist halt passiert, aber wir sind alles nur Menschen ab tun kann.

H
Hoppel

11.10.2014 um 14:37 Uhr

@ rimborack

"Hallo, Anhörung zur Kündigung, was passiert eigentlich wenn der BRV sich im Kalender vertut und das Gremium zu spät zusammentrommelt? "

Habt Ihr jetzt getagt oder nicht? Falls ja, habt ihr einen Beschluss gefasst und dem AG mitgeteilt oder nicht?

Der AG kann nach Ablauf der Anhörungsfrist kündigen und muss Eure ggf. noch verspätet eingegangene Stellungnahme natürlich nicht mehr berücksichtigen, aber er ist auch nicht gehindert, das zu tun.

@ BRHamburg

Nur weil sich jemand vertan hat, gleich mit Abwahl und grober Pflichtverletzung zu argumentieren, ist doch wohl völlig daneben!!! Auch solltest Du Dich erstmal damit auseinander setzen, was überhaupt unter "grober Pflichtverletzung" zu verstehen ist!

B
BRHamburg

11.10.2014 um 23:07 Uhr

@ Hoppel Ich schätze in der Regel deine Beiträge und halte auch nichts davon private Meinungsunterschiede lange zu diskutieren. Aber meine Meinung lasse ich mir deshalb sicher nicht verbieten. Und wenn ich es als grobe Pflichtverletzung ansehe, wenn ein BRV den Termin für eine Anhörung verschludert dann ist es so. Ob es im Gesetz auch so ist, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Den für die Abwahl des Vorsitzenden braucht es dies nicht.

S
Snooker

11.10.2014 um 23:46 Uhr

Wäre ja schon Hammer wenn ein BRV 10 Jahre lang alles immer korrekt erledigt. Dann einmal was versäumt und ihn der BR deshalb gleich aufhängt.

G
ganther

12.10.2014 um 03:46 Uhr

Fehler passieren und wenn es keine Absicht war sollte man analysieren an was es lag und es das nächste mal besser machen. Dem Kollegen erklären dass er ggf. Klagen soll und sich als Zeuge anbieten wenn es Gründe für den Widerspruch gegeben hätte

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