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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anhörungsfrist bei Kündugung

S
Sinchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wenn wir bei einer Kündigung dir Frist verstreichen lassen wollen, können wir diese Kündigung ohne Kommentar auch schon vor Ende der Anhörungsfrist abgeben? Meist liegt die BR-Sitzung ja genau in der Mitte der Wochenfrist. Bisher haben wir das Datum der Sitzung drauf geschrieben und unterschrieben und gleich nach der Sitzung abgegeben.

Danke...Sinchen

5.74903

Community-Antworten (3)

R
rkoch

12.11.2009 um 13:07 Uhr

Die Frist verstreichen lassen ist wörtlich zu nehmen: Nichts tun, gar nicht antworten, die Frist verstreichen lassen ohne zu handeln.

Sobald Ihr vor Ablauf der Frist so wie beschrieben reagiert, darf der Arbeitgeber sofort handeln, sprich kündigen.

D
DonJohnson

12.11.2009 um 13:13 Uhr

Warum wollt ihr überhaupt die Frist verstreichen lassen? Worum geht es?

D
DerAlteHeini

12.11.2009 um 20:02 Uhr

Sinchen Wie der BR handelt ist seine Sache. Wenn der BR beschließt, dass er die Anhörung zur Kündigung verfristen lässt, so liegt sie dann bis zum Ablauf der Frist im BR-Büro und wird nach dem Ende der Frist dem AG zurück gegeben. Der BR muss dem AG nicht erklären warum er so handelt.

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