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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung - Was bedeutet es für mich, wenn der BR die Anhörungsfrist verstreichen lässt?

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dreamhunter
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, ich brauche dringend mal Eure Hilfe: Mir wurde nach 15jähriger Betriebszugehörigkeit ordnungsgemäß gekündigt. Grund ist die Schließung meiner Abteilung. Als ich den BR fragte, ob er meiner Kündigung zugestimmt hat, teilte mir dieser mit, dass er die Anhörungsfrist hat verstreichen lassen. Was bedeutet das für mich? In 3 Wochen ist Termin beim Arbeitsgericht.

Wäre für eine schnellstmögliche Antwort sehr dankbar.

Gruß Ruth

3.30206

Community-Antworten (6)

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pit47

06.03.2006 um 13:21 Uhr

Hallo dreamhunter, ohne Widerspruch des BR`s hat der gekündigte AN kein Anrecht auf Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Kündigungsfrist, auch wenn Kündigungsschutzklage eingereicht worden ist.

W
w-j-l

06.03.2006 um 13:40 Uhr

Da würde ich meinen BR aber gehörig unter Druck setzen.

Damit dokumentiert er, dass er keinen der gesetzlich abschließend genannten Gründe zum Widerspruch heranziehen konnte oder wollte. Mindestens hätte der BR nach §102 (2) Bedenken äußern können, wenn er schon nicht unter Bezug auf die möglichen Gründe nach §102 (3) widersprechen wollte.

Damit hat er außerdem dem Urteil eines Arbeitsgerichts im Kündigungsschutzverfahren oder einem Entbindungssantrag des AGs gegen die Weiterbeschäftigung bereits vorgegriffen, indem er dafür sorgt, dass Du keinen Weiterbeschäftigungsanspruch hast, und Dir evtl. in jedem Falle einen neuen Job mit Einkommen suchen mußt, weil Du die Zeit ohne Geld evtl. nicht überbrücken kannst. Damit würde dann auch Dein Kündigungsschutzverfahren zur Makulatur.

Gruesse w-j-l

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dreamhunter

06.03.2006 um 15:17 Uhr

Recht herzlichen Dank an pit47 und w-j-l für die prompte Reaktion. Ihr habt mir sehr geholfen. Jetzt weiß ich wenigstens, womit ich rechnen kann/muss.

Liebe Grüße ... Ruth

F
Fayence

06.03.2006 um 16:36 Uhr

Hallo Ruth, sowohl pit47 als auch w-j-l haben leider überlesen, dass Dir eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wurde.

Ab zum Anwalt und zwar schleunigst, da in diesem Fall ev. eine Betriebsänderung vorausgegangen ist und Kündigungen in diesem Rahmen anders zu behandeln sind!!!

Gruß Fayence

W
w-j-l

06.03.2006 um 16:46 Uhr

@Fayence muss ich Dir grundsätzlich recht geben. Aber zuerst muss der Anwalt dann mal klären, ob das überhaupt eine Betriebsänderung ist, oder nur eine organisatorische Änderung, bei der Arbeiten einer Abteilung umverteilt wurden. Kommt auch wesentlich auf die Größe dieser geschlossenen Abteilung an.

Da bin ich vielleicht etwas betriebsblind, weil das bei uns häufig vorkommt, allerdings ohne betriebsbedingte Kündigungen.

Gruesse w-j-l

F
Fayence

06.03.2006 um 16:56 Uhr

@w-j-l Auch eine organisatorische Änderung ohne betriebsbedingte Kündigungen kann eine Betriebsänderung darstellen, wenn sie denn grundlegend ist. Hier könnte z.B. ein Interessensausgleich zum Zuge kommen.

Diese Information fehlt uns allerdings, daher erging mein dringender Rat an Ruth, auch unter diesem Gesichtspunkt einen Anwalt aufzusuchen. Sozialauswahl etc. pp.

Gruß Fayence

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