Kündigung - Was bedeutet es für mich, wenn der BR die Anhörungsfrist verstreichen lässt?
Guten Tag, ich brauche dringend mal Eure Hilfe: Mir wurde nach 15jähriger Betriebszugehörigkeit ordnungsgemäß gekündigt. Grund ist die Schließung meiner Abteilung. Als ich den BR fragte, ob er meiner Kündigung zugestimmt hat, teilte mir dieser mit, dass er die Anhörungsfrist hat verstreichen lassen. Was bedeutet das für mich? In 3 Wochen ist Termin beim Arbeitsgericht.
Wäre für eine schnellstmögliche Antwort sehr dankbar.
Gruß Ruth
Community-Antworten (6)
06.03.2006 um 13:21 Uhr
Hallo dreamhunter, ohne Widerspruch des BR`s hat der gekündigte AN kein Anrecht auf Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Kündigungsfrist, auch wenn Kündigungsschutzklage eingereicht worden ist.
06.03.2006 um 13:40 Uhr
Da würde ich meinen BR aber gehörig unter Druck setzen.
Damit dokumentiert er, dass er keinen der gesetzlich abschließend genannten Gründe zum Widerspruch heranziehen konnte oder wollte. Mindestens hätte der BR nach §102 (2) Bedenken äußern können, wenn er schon nicht unter Bezug auf die möglichen Gründe nach §102 (3) widersprechen wollte.
Damit hat er außerdem dem Urteil eines Arbeitsgerichts im Kündigungsschutzverfahren oder einem Entbindungssantrag des AGs gegen die Weiterbeschäftigung bereits vorgegriffen, indem er dafür sorgt, dass Du keinen Weiterbeschäftigungsanspruch hast, und Dir evtl. in jedem Falle einen neuen Job mit Einkommen suchen mußt, weil Du die Zeit ohne Geld evtl. nicht überbrücken kannst. Damit würde dann auch Dein Kündigungsschutzverfahren zur Makulatur.
Gruesse w-j-l
06.03.2006 um 15:17 Uhr
Recht herzlichen Dank an pit47 und w-j-l für die prompte Reaktion. Ihr habt mir sehr geholfen. Jetzt weiß ich wenigstens, womit ich rechnen kann/muss.
Liebe Grüße ... Ruth
06.03.2006 um 16:36 Uhr
Hallo Ruth, sowohl pit47 als auch w-j-l haben leider überlesen, dass Dir eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wurde.
Ab zum Anwalt und zwar schleunigst, da in diesem Fall ev. eine Betriebsänderung vorausgegangen ist und Kündigungen in diesem Rahmen anders zu behandeln sind!!!
Gruß Fayence
06.03.2006 um 16:46 Uhr
@Fayence muss ich Dir grundsätzlich recht geben. Aber zuerst muss der Anwalt dann mal klären, ob das überhaupt eine Betriebsänderung ist, oder nur eine organisatorische Änderung, bei der Arbeiten einer Abteilung umverteilt wurden. Kommt auch wesentlich auf die Größe dieser geschlossenen Abteilung an.
Da bin ich vielleicht etwas betriebsblind, weil das bei uns häufig vorkommt, allerdings ohne betriebsbedingte Kündigungen.
Gruesse w-j-l
06.03.2006 um 16:56 Uhr
@w-j-l Auch eine organisatorische Änderung ohne betriebsbedingte Kündigungen kann eine Betriebsänderung darstellen, wenn sie denn grundlegend ist. Hier könnte z.B. ein Interessensausgleich zum Zuge kommen.
Diese Information fehlt uns allerdings, daher erging mein dringender Rat an Ruth, auch unter diesem Gesichtspunkt einen Anwalt aufzusuchen. Sozialauswahl etc. pp.
Gruß Fayence
Verwandte Themen
Drohende Kündigung durch Arbeitshinderung?
ÄlterHallo? Ich bin seit 8 Wochen in der Verwaltung eines Unternehmens tätig, dessen Fachbereich neu für mich ist. Vorher habe ich alleine gearbeitet, war persönliche Assistenz des Arbeitgebers. Konnte fas
Kündigung in Probezeit - andere Stelle im Arbeitsvertr. als ausgeübt werden soll
ÄlterHallo Forum, wir haben leider im Moment eine Kündigung einer Kollegin in der Probezeit vorliegen - das besondere daran ist das die Kollegin erst am 01.02.2018 bei uns im Haus angefangen hat. Als Grun
Interessantes Abstimmungsergebnis - Richtige Formulierung des Beschlusses zur Kündigung?
ÄlterHeute ist bei uns folgendes passiert: Anhörung zur Betriebsbedingten fristgerechten Kündigung von Frau xyz nach § 102 BetrVG. Der AG bittet den Betriebsrat um Zustimmung zur Betriebsbedingten fr
Ordentliche Kündigung mit Formfehler bei Sozialauswahl
Älter2 MA haben eine ordentlich Kündigung (betriebsbedingt) erhalten. Personalabteilung hat danach festgestellt, dass unterhaltspflichtige Personen bei Sozialauswahl nicht richtig berücksichtigt wurden und
Kündigung trotz AU - mit Verdacht auf Alkoholkrankheit?
ÄlterBeabsichtigte Kündigung einer Mitarbeiterin ( AG wird die Kündigung am 09.03. dem BR vorlegen, daher erstmal nur Verdachts Angaben) Gründe zur Kündigung sind evt. folgende: unendschuldigtes fern