Erstellt am 09.10.2014 um 15:10 Uhr von ickederdicke
Sorry, verstehe die farge nicht ganz. geburtstag der Wählerliste ?
Schau mal hier, da findest du alles:
https:www.integrationsaemter.de/wahl/484c/index.html
Erstellt am 09.10.2014 um 16:52 Uhr von froschi
Also bei der Wählerliste Anfertigung müssen Name, Vorname, Geburtsdatum, Dienstelle und Dienstbereich der Wähler aufgeführt werden.
Man muss die Wählerliste dann im Betrieb aushängen.
Dadurch gibt man das Geburtsdatum aller Wähler im Betrieb preis.
In meinen Betrieb es gibt ein paar die das stört.
Kann ich das Geburtsdatum in der Wählerliste im Aushang auslassen?
Erstellt am 10.10.2014 um 08:07 Uhr von ickederdicke
@froschi,
kann es sein, dass du Wählerliste und Wahlaushang verwechselst ?
Die Wählerliste und die SchbVWO sind zur Einsicht Interessierter an geeigneter Stelle auszulegen. So steht es im Gesetz ( SchwbVWO ).
Dies bedeutet nicht: Öffentlich aushängen.Wenn ihr noch keine SBV mit eigenen Räumen habt, dann wird die Wählerliste z.B. im BR Büro zur Einsichtnahme Interessierter ( Bewerber auf den "Posten") ausgelegt.
Diese darf auch weder kopiert noch sonstwie ausgegeben werden .
Erstellt am 10.10.2014 um 09:25 Uhr von froschi
Achso! ich dachte "zur Einsicht an geeigneter Stelle auszulegen" es müsste Ausgehängt weden!
Danke