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SBV Wahl Wählerliste

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froschi
Nov 2016 bearbeitet

Bei der SBV Wahl muß man das Geburtsdatum der wählerliste aushängen oder nur in die Wahl Akte Aufbewahren?

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Community-Antworten (4)

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ickederdicke

09.10.2014 um 17:10 Uhr

Sorry, verstehe die farge nicht ganz. geburtstag der Wählerliste ?

Schau mal hier, da findest du alles: https:www.integrationsaemter.de/wahl/484c/index.html

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froschi

09.10.2014 um 18:52 Uhr

Also bei der Wählerliste Anfertigung müssen Name, Vorname, Geburtsdatum, Dienstelle und Dienstbereich der Wähler aufgeführt werden. Man muss die Wählerliste dann im Betrieb aushängen. Dadurch gibt man das Geburtsdatum aller Wähler im Betrieb preis. In meinen Betrieb es gibt ein paar die das stört. Kann ich das Geburtsdatum in der Wählerliste im Aushang auslassen?

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ickederdicke

10.10.2014 um 10:07 Uhr

@froschi,

kann es sein, dass du Wählerliste und Wahlaushang verwechselst ? Die Wählerliste und die SchbVWO sind zur Einsicht Interessierter an geeigneter Stelle auszulegen. So steht es im Gesetz ( SchwbVWO ).

Dies bedeutet nicht: Öffentlich aushängen.Wenn ihr noch keine SBV mit eigenen Räumen habt, dann wird die Wählerliste z.B. im BR Büro zur Einsichtnahme Interessierter ( Bewerber auf den "Posten") ausgelegt. Diese darf auch weder kopiert noch sonstwie ausgegeben werden .

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froschi

10.10.2014 um 11:25 Uhr

Achso! ich dachte "zur Einsicht an geeigneter Stelle auszulegen" es müsste Ausgehängt weden! Danke

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