Nachrücker verhindert,darf ich für Nachrücker Ersatz laden?
Hallo Zusammen,
unser 9er Gremium schafft es leider nie, dass alle da sind. Jetz sind 4 von 9 verhindert.
3 bleiben am Arbeitsplatz 1 ist krank
laut meinem Verständnis dürfen wir nur für den Kranken Kollegen einen Ersatz laden. Jetzt kann unser Ersatzmitglied auch nicht, da er auf der Fläche bleiben muss. Kann man für ihn dann einen Ersatz laden?
Danke für Eure Hilfe.
Community-Antworten (16)
19.10.2022 um 15:37 Uhr
", da er auf der Fläche bleiben muss." Wer hat festgelegt das er da bleiben muss und warum?
19.10.2022 um 15:42 Uhr
Das Mitglied selber, da er seine Schicht nicht alleine lassen will, da sie krankheitsbedingt nicht voll besetzt ist. Es liegt nicht am AG. Jetzt lädt der Vorsitzende schon das 4 Ersatzmitglied ein...
19.10.2022 um 15:44 Uhr
Er lädt das 4 Ersatzmitglied ein, weil er unbedingt für den kranken Kollegen einen Ersatz einladen will und die anderen 3 Ersatzmitglieder abgesagt haben.
19.10.2022 um 15:52 Uhr
Dann dürfte für das Ersatzmitglied nicht nochmal ein Ersatzmitglied geladen werden. Hier wäre es das Problem des AG für adäquaten Ersatz auf dem Arbeitsplatz zu sorgen...Sprich bessere Personalplanung. Wie mir scheint ist das ja bei euch Gang und gebe das BRM´s einfach auf ihren Arbeitsplatz bleiben. Dies ist nur in engen Ausnahmen erlaubt. Z.B. wenn nur dieser eine MA die Tätigkeiten ausführen kann. Ich könnte mir deshalb gut vorstellen das auch ein Nachladen für die ersten 3 die auf ihren Arbeitsplatz bleiben keine Nachrücker eingeladen werden dürften.
19.10.2022 um 16:19 Uhr
Die Mitglieder rotieren alle im 3-Schichtbetrieb. Deshalb möchten sie die Schichtzulagen nicht verlieren. Da sie - wenn sie zum BR kommen - die Zuschläge versteueren müssen. Des Weiteren sind einige der Meinung, dass wir nicht jeden Freitag 8H zusammen sitzen müssen. Kurz als Vergleich, wir sind 270 Mitarbeiter und der Vorsitzende möchte wirklich, jeden Freitag von 9-17Uhr die Sitzungen machen. Aber das ist ein anderes Problem.
19.10.2022 um 17:46 Uhr
Wieso sollten sie durch die Teilnahme an einer BR-Sitzung die Schichtzulage verlieren?
19.10.2022 um 18:07 Uhr
Lese auch mal folgenden Artikel zu Enigmathika´s Antwort. Dies betrifft dann nicht nur voll freigestellte BRM´s, sondern auch Freistellungen zur Sitzung oder sonstigen BR Arbeit.
19.10.2022 um 18:24 Uhr
Hmm. Ganz ehrlich? Ich würde auch nicht jeden Freitag von 9-17 Uhr in die BR Sitzung gehen. Eventuell liegts daran, dass so wenige Bock haben. Die Schichtzulage verlieren die BRs nicht sondern sie müssen sie dann versteuern... Macht kurze Sitzungen und dann kommen auch mehr.
19.10.2022 um 19:56 Uhr
Nichts desto trotz könnte ich mir vorstellen das einige Beschlüsse aus der Vergangenheit ungültig oder zumindest anfechtbar sein könnte, wenn in der Vergangenheit schon so verfahren wurde das BRM´S einfach aus oben genannten Gründen nicht zur Sitzung kamen und fälschlich dafür Ersatzmitglieder geladen wurden und an der Sitzung und Beschlüssen mit teil nahmen.
20.10.2022 um 10:42 Uhr
Für so wenige Mitarbeiter sind die Sitzungen viel zu lang. Freitags 9-17 Uhr, jede Woche? Was besprecht ihr da alles? Sind die BRs nicht vorbereitet und müssen immer erstmal alles lesen?
20.10.2022 um 10:54 Uhr
@IlkaB
6 Std pro Woche zu lang bei 9er-BR? ist doch egal, ob alle das in der Sitzung lesen oder jeder für sich am Platz, ändert doch am wöchentlichen Zeitaufwand nichts.
Ich komme da locker auf mehr Stunden pro Woche und BRM mit meinem 9er-BR
20.10.2022 um 12:57 Uhr
@ Reife BR-Arbeit beschränkt sich ja nicht auf Sitzungen. Wir sind auch ein 9er Gremium, haben alle 14 Tage Sitzung, Dauer je nach Aufwand. Wir haben aber auch einen sehr aktiven Betriebsausschuss und zumindest einige sehr aktive Mitglieder. Und wir erwarten, dass sich unsere BR-Mitglieder vorher über die Themen der Sitzung informieren.
Allerdings können wir uns, meistens zumindest, auch problemlos für die BR-Arbeit abmelden.
20.10.2022 um 15:10 Uhr
"Deshalb möchten sie die Schichtzulagen nicht verlieren." das ist kein Verhinderungsgrund, hier ist nicht die "Arbeit unaufschiebar", hier steht das finanzielle Interesse im Vorgrund (keine Nachrücker) --> das ist ein Pflichtverstoß der BRM, wenn das regelmäßig vorkommt, würde ich als BRV da ggf. Ausschluß beim ArbG beantragen. Dadurch ist ja regelmäßig das Gremium nicht vollständig aufgrund eines Pflichtverstoßes
und wenn der BRV weiterhin seine Sitzungen "ungünstig" legt, kann man diesen auch abwählen, wenn er nicht kompromissbereit ist.
"Und wir erwarten, dass sich unsere BR-Mitglieder vorher über die Themen der Sitzung informieren." --> Erwartungen dürft ihr haben, aber ein BRM hat das Recht in der Sitzungen aufgeklärt zu werden. Es hat auch das recht sich vorbereiten zu können, aber eben nicht die Pflicht.
20.10.2022 um 15:20 Uhr
@Relfe Meine Meinung auch.
20.10.2022 um 18:05 Uhr
Über einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung lässt sich sowas schon einstielen. Ein BRV ist nur primo inter pares und kann nicht an seinem Gremium vorbeiarbeiten.
Wenn ihr regelmäßig diese Sitzungszeiträume habt verstehe ich allerdings auch nicht, warum diese Mitglieder nicht ausgeplant werden. Sie stehen halt vorhersehbar nicht zur Verfügung.
20.10.2022 um 19:24 Uhr
GabrielBischoff Es gibt aber nun mal viele BRV´s die sich für Cäsar halten und wie Zeus handeln. Das Problem hier scheint ja auch nicht nur die Verfügbarkeit zu sein sondern die Unwissenheit über das zustehen der Schichtzulage.
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