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Zusammenarbeit im BR Fragen

S
spike2006
Nov 2016 bearbeitet

Leider besteht unser Gremium aus unterschiedlichen Fraktionen die leider nicht oft einer Meinung sind .

Folgendes Problem welches ich hier mal darstellen möchte : Ein BR Kollege meldet sich für die bevorstehende Sitzung ab mit der Aussage ich habe einige Sachen noch zu bearbeiten ( zb. Lohnbuchhaltung muss Abrechnungen erstellen) rechtzeitig ab beim BRV .

  1. Für diesen Kollegen wird kein Ersatzmitglied geladen
  2. Auf der Anwesenheitsliste wird dieser Kollege als Unentschuldigt geführt obwohl er gesagt hat, dass er nicht kommt. Welche Handhabungsmöglichkeiten haben wir um gegen diese Sache vorzugehen. BRV sieht BR Mitglied trotz Entschuldigung als Unentschuldigt. Kann ich mich dagegen wären ? Wie handhabt Ihr das wenn ein BR Kollege im Haus ( Verhinderung durch Arbeit ( Betriebliche Belange )) ist aber nicht zur Sitzung kommen kann? Wird bei euch ein Ersatz geladen
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Community-Antworten (16)

T
tatekuru

07.10.2014 um 17:39 Uhr

Wenn der Kollege nicht zur Sitzung erscheint, aber im Betrieb arbeitet, dann ist er nicht verhindert. Es darf somit kein Ersatzmitglied geladen werden. Verhinderungen sind: Urlaub, Krankheit sowie Seminare. Der Kollege wird als unentschuldigt geführt, weil Arbeit kein Entschuldigungsgrund ist. Betriebsratsarbeit geht vor. Es sei denn, das Wohl und Wehe der Firma hängt davon ab.

S
spike2006

07.10.2014 um 17:48 Uhr

folgendes liegt bei uns noch vor

eine Abteilung mit 3 Leuten alle im BR . Wenn Sitzung ist wäre die Abteilung nicht besetzt . Dies ist aber nicht möglich deshalb wechseln sich immer 2 Leute für die Sitzung ab

Mfg

P
Pickel

07.10.2014 um 17:57 Uhr

Hier muss der AG für die Zeit der Sitzungen eine Vertretung organieren (oder mit der Nichterreichbarkeit schlicht leben).

Mit Bekanntgabe der Wahl hätte er unter Umständen (wenn eine Vertretung kaum durchführbar ist zB Qualifikationsgrad) auch beantragen können dass eine Person nicht in den BR berufen wird. Hat er aber anscheinend nicht.

N
Nubbel

07.10.2014 um 18:35 Uhr

warum wollt ihr gegen einen brv vorgehen, der alles richtig macht?

G
gironimo

07.10.2014 um 21:32 Uhr

sehe ich auch so. Die Entschuldigung ist keine. Der AG HAT freizustellen - und er weiß es, seit Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Darum darf der BRV kein Ersatz laden, wenn wegen der Arbeit der BR nicht zur Sitzung kommt.

Ihr müsst Euch an den AG wenden (am Beten in dem Monatsgespräch) und diesen Auffordern dafür zu sorgen, dass die BRs ungehindert ihrer Aufgabe nachkommen können.

S
Schwalbennest

07.10.2014 um 21:49 Uhr

Er ist doch selbst derjenige, der hier nach fadenscheinigen Gründen sucht (Kann ich mich dagegen wären ?), die ihn dazu berechtigen könnten, sich das so auszusuchen wie es gerade ins Wunschbild passt.

Mein lieber Scholly (spike2006), mit dieser Einstellung hast du in einem BR eigentlich nichts zu suchen. Ein derartiges Verhalten ist nicht im Sinne des Gesetzgebers und trägt bestimmt auch nicht dazu bei, einem BRV das Leben etwas einfacher zu machen. Da hier eine Pflichtverletzung vorliegt, solltest du nicht nach Gründen suchen, die so ein Verhalten rechtfertigt, sondern dir den § 23 BetrVG einmal etwas näher ansehen.

B
BloodyBeginner

07.10.2014 um 22:55 Uhr

--Verhinderungen sind: Urlaub, Krankheit sowie Seminare.--

Ich ergänze Verhinderungen (in denen man Ersatz laden darf) noch um Elternzeit, Dienstreisen und andereweitige BR Tätigkeit. Hierunter ist gemeint, es ist z.B. eine BR Sitzung angesagt, gleichzeitig z.B. eine Sitzung des GBR. Das BR Mitglied kann ja nur auf einer Hochzeit tanzen, für die andere Hochzeit kann Ersatz geladen werden.

S
Schwalbennest

07.10.2014 um 23:29 Uhr

„Verhinderungen sind: Urlaub, Krankheit sowie Seminare“

Nicht unbedingt. Sie können, müssen aber nicht in allen Fällen ein Verhinderungsgrund sein. Kommt immer auf den Einzelfall, bzw. einer ev. vorhanden individuellen Erklärung an.

Selbst bei Seminaren ist das nicht grundsätzlich der Fall. Z. B. können bei Ortsnahen mit Heimschläfern und inhouse Seminaren durchaus Zeiträume bestehen, die nicht nur eine Teilnahme an einer BR-Sitzung möglich macht, sondern hierzu sogar verpflichtet.

P
Pjöööng

08.10.2014 um 13:54 Uhr

Ich tue mich ehrlich gesagt etwas schwer mit dem Begriff "entschuldigt" und was dieser auf der Teilnehmerliste zu suchen hat.

Wenn jemand nicht zu solch einer Pflichtveranstaltung kommen kann, dann trifft irgendwen dafür die (und sei es auch nur "moralische") "Schuld". Von dieser SAchuld kann derjenige "entschuldigt" werden, wenn es z.B. rechtfertigende Gründe gab,

Bei dem beschriebenen Arbeitnehmer frage ich mich bereits, wen dafür die Schuld trifft, den Arbeitgeber, der den AN nicht richtig freistellt, oder den Arbeitnehmer, der seine Rechte und Pflichten nicht richtig wahrnimmt? Wenn die Schuld den Arbeitgeber trifft, kann ich das BRM dann als "entschuldigt" führen? Geht denn aus der Spalte hervor, wer entschuldigt wurde? Wenn der Arbeitgeber das BRM immer wieder unter Druck setzt, damit er auf die BR-Sitzung verzichtet, will ich ihn dann überhaupt entschuldigen? Oder muss ich dann konsequenterweise "unentschuldigt" angeben?

Und wer entscheidet über die Schuld und die Entschuldigung? Das könnte dann doch wohl nur das Gremium per Beschluss?

Sorry, aber Begriffe wie "entschuldigt" und "unentschudigt" haben auf der Teilnehmerliste nichts verloren.

N
Nubbel

08.10.2014 um 14:42 Uhr

wie soll man deiner meinung nach festhalten warum kein ersatzmitglied geladen wurde?

M
Moreno

08.10.2014 um 14:58 Uhr

Mein lieber scholly Schwalbennest willst Du jetzt das die Betriebsräte ihre Seminare für BR Sitzungen unterbrechen? Und wenn dies neben an statt findet schreib ich Seminar auf die Teilnehmerliste und lade ein Ersatzmitglied!

Ansonsten bin ich beim Pjöööng wir sind ja nicht in der Schule also einfach Grund auf die Teilnehmerliste und gut ist (privater Termin / Urlaub/ betrieblich Verhindert usw.). Ersatzmitglied wird natürlich nicht geladen wenn jemand betrieblich verhindert ist. Schreibt der BRV jetzt unentschuldigt geht die Welt ja nicht unter und dagegen wehren kannst und brauchst Dich nicht. Jedes BRM führt sein Amt eigenverantwortlich aus und wenn es nun meint das heute die Arbeit Vorrang hat dann ist es so!

P
Pjöööng

08.10.2014 um 16:50 Uhr

Zitat (nubbel): "wie soll man deiner meinung nach festhalten warum kein ersatzmitglied geladen wurde?"

Zum Einen sehe ich das nicht als eine Aufgabe der Teilnehmerliste, sondern der internen Dokumentation des BRV. Dieser hat, sobald er erfährt dass ein BRM nicht zur Sitzung erscheint zu prüfen und in pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden, ob derjenige verhindert ist und abhängig davon ein E-BRM zu laden, oder nicht. Diese Entscheidung sollte er tunlichst dokumentieren.

Für die Teilnehmerliste ist das ersteinmal völlig egal. Falls man dort aber dokumentieren will, ob ein Ersatzmitglied zu laden war, dann spielt einzig und alleine die Frage, ob er verhindert war eine Rolle, Wenn ich das also für notwendig halte, hat die Spalte entsprechend "verhindert / nicht verhindert" zu lauten. Wer mag kann auch noch eine Spalte "angekündigt / unangekündigt" einfügen, wenn man auch noch ein bisschen auf die deuten will, die einfach nicht zur Sitzung erscheinen, ohne dies vorher mitzuteilen.

Damit, ob irgendwer irgendwen "entschuldigt" hat das überhaupt nichts zu tun.

Mit diesen Kategorien sollte sich auch die obige Frage erübrigen. Dieses BRM würde "angekündigt" nicht erscheinen, wäre aber "nicht verhindert".

S
Schwalbennest

08.10.2014 um 19:56 Uhr

Ja, ich sehe es ähnlich wie Pjöööng. Auf eine Teilnehmerliste gehören die Teilnehmer und keine Kommentare. Für diese ist dann im PT bestimmt auch noch ein Plätzchen frei.

@moreno Wie kommst Du auf die Idee, dass ich Seminare für BR-Sitzungen unterbrechen will? Schreibe ich so undeutlich, oder woraus sonst glaubst Du diese Sichtweise ziehen zu können?

Natürlich dürfte oder könnte bei einem Inhouseseminar nicht gleichzeitig eine Sitzung stattfinden. Da hier ja wohl nicht nur eine Person vom BR daran teilnimmt, könnte man eine Sitzung natürlich auch während des Seminars durchführen:-)

Es sollte doch wohl klar sein, dass hiermit Zeiträume gemeint sind, wo keiner mehr am Seminariren ist.

„Ersatzmitglied wird natürlich nicht geladen wenn jemand betrieblich verhindert ist.“ Das ist so auch nicht ganz richtig. Es soll auch betriebliche Gründe geben, die eine Verhinderung begründen kann und somit ein Ersatzmitglied zu laden ist.

N
Nubbel

09.10.2014 um 10:44 Uhr

ob und wie und wo man die abwesenheit von brm in der sitzung dokumentiert ist eher freestyle, falsch wird es dadurch nicht, was dieser brv macht

I
Irgendeinname

09.10.2014 um 12:58 Uhr

Das "ob" würde ich nicht in Frage stellen! Im Zweifel wird nicht dokumentiert ob ein Beschluss ordnungsgemäß gefasst wurde!

Und ein betrieblicher Verhinderungsgrund ist nur wenn Leib und Leben in Gefahr ist, vielleicht ein Chirurg der grad ne Not-OP hat, aber einer im Büro kann faktisch nicht betrieblich verhindert sein!

S
Schwalbennest

09.10.2014 um 20:22 Uhr

Aber der Feuerwehrmann, wenns beim Chef unterm Sessel brennt. Und der Chemiker, wenn er gerade analysiert, ob die bei einem Leck austretenden Gase gesundheitsschädlich sind und alle den Bereich verlassen müssen. Und @irgendeinname, wenn er gerade eine Produktionslinie umstellt, von deren Betrieb eine ganze Abteilung abhängig ist und hierfür kein andere zur Verfügung steht. Und und und…….Beispiele gibt es da zuhauf.

Auch in einem Büro könnte man faktisch verhindert sein.

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