Erstellt am 07.10.2014 um 15:39 Uhr von tatekuru
Wenn der Kollege nicht zur Sitzung erscheint, aber im Betrieb arbeitet, dann ist er nicht verhindert. Es darf somit kein Ersatzmitglied geladen werden. Verhinderungen sind: Urlaub, Krankheit sowie Seminare.
Der Kollege wird als unentschuldigt geführt, weil Arbeit kein Entschuldigungsgrund ist.
Betriebsratsarbeit geht vor. Es sei denn, das Wohl und Wehe der Firma hängt davon ab.
Erstellt am 07.10.2014 um 15:48 Uhr von spike2006
folgendes liegt bei uns noch vor
eine Abteilung mit 3 Leuten alle im BR . Wenn Sitzung ist wäre die Abteilung nicht besetzt .
Dies ist aber nicht möglich deshalb wechseln sich immer 2 Leute für die Sitzung ab
Mfg
Erstellt am 07.10.2014 um 15:57 Uhr von Pickel
Hier muss der AG für die Zeit der Sitzungen eine Vertretung organieren (oder mit der Nichterreichbarkeit schlicht leben).
Mit Bekanntgabe der Wahl hätte er unter Umständen (wenn eine Vertretung kaum durchführbar ist zB Qualifikationsgrad) auch beantragen können dass eine Person nicht in den BR berufen wird. Hat er aber anscheinend nicht.
Erstellt am 07.10.2014 um 16:35 Uhr von Nubbel
warum wollt ihr gegen einen brv vorgehen, der alles richtig macht?
Erstellt am 07.10.2014 um 19:32 Uhr von gironimo
sehe ich auch so. Die Entschuldigung ist keine. Der AG HAT freizustellen - und er weiß es, seit Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Darum darf der BRV kein Ersatz laden, wenn wegen der Arbeit der BR nicht zur Sitzung kommt.
Ihr müsst Euch an den AG wenden (am Beten in dem Monatsgespräch) und diesen Auffordern dafür zu sorgen, dass die BRs ungehindert ihrer Aufgabe nachkommen können.
Erstellt am 07.10.2014 um 19:49 Uhr von Schwalbennest
Er ist doch selbst derjenige, der hier nach fadenscheinigen Gründen sucht (Kann ich mich dagegen wären ?), die ihn dazu berechtigen könnten, sich das so auszusuchen wie es gerade ins Wunschbild passt.
Mein lieber Scholly (spike2006), mit dieser Einstellung hast du in einem BR eigentlich nichts zu suchen. Ein derartiges Verhalten ist nicht im Sinne des Gesetzgebers und trägt bestimmt auch nicht dazu bei, einem BRV das Leben etwas einfacher zu machen.
Da hier eine Pflichtverletzung vorliegt, solltest du nicht nach Gründen suchen, die so ein Verhalten rechtfertigt, sondern dir den § 23 BetrVG einmal etwas näher ansehen.
Erstellt am 07.10.2014 um 20:55 Uhr von BloodyBeginner
--Verhinderungen sind: Urlaub, Krankheit sowie Seminare.--
Ich ergänze Verhinderungen (in denen man Ersatz laden darf) noch um Elternzeit, Dienstreisen und andereweitige BR Tätigkeit. Hierunter ist gemeint, es ist z.B. eine BR Sitzung angesagt, gleichzeitig z.B. eine Sitzung des GBR. Das BR Mitglied kann ja nur auf einer Hochzeit tanzen, für die andere Hochzeit kann Ersatz geladen werden.
Erstellt am 07.10.2014 um 21:29 Uhr von Schwalbennest
„Verhinderungen sind: Urlaub, Krankheit sowie Seminare“
Nicht unbedingt. Sie können, müssen aber nicht in allen Fällen ein Verhinderungsgrund sein. Kommt immer auf den Einzelfall, bzw. einer ev. vorhanden individuellen Erklärung an.
Selbst bei Seminaren ist das nicht grundsätzlich der Fall. Z. B. können bei Ortsnahen mit Heimschläfern und inhouse Seminaren durchaus Zeiträume bestehen, die nicht nur eine Teilnahme an einer BR-Sitzung möglich macht, sondern hierzu sogar verpflichtet.
Erstellt am 08.10.2014 um 11:54 Uhr von Pjöööng
Ich tue mich ehrlich gesagt etwas schwer mit dem Begriff "entschuldigt" und was dieser auf der Teilnehmerliste zu suchen hat.
Wenn jemand nicht zu solch einer Pflichtveranstaltung kommen kann, dann trifft irgendwen dafür die (und sei es auch nur "moralische") "Schuld". Von dieser SAchuld kann derjenige "entschuldigt" werden, wenn es z.B. rechtfertigende Gründe gab,
Bei dem beschriebenen Arbeitnehmer frage ich mich bereits, wen dafür die Schuld trifft, den Arbeitgeber, der den AN nicht richtig freistellt, oder den Arbeitnehmer, der seine Rechte und Pflichten nicht richtig wahrnimmt? Wenn die Schuld den Arbeitgeber trifft, kann ich das BRM dann als "entschuldigt" führen? Geht denn aus der Spalte hervor, wer entschuldigt wurde? Wenn der Arbeitgeber das BRM immer wieder unter Druck setzt, damit er auf die BR-Sitzung verzichtet, will ich ihn dann überhaupt entschuldigen? Oder muss ich dann konsequenterweise "unentschuldigt" angeben?
Und wer entscheidet über die Schuld und die Entschuldigung? Das könnte dann doch wohl nur das Gremium per Beschluss?
Sorry, aber Begriffe wie "entschuldigt" und "unentschudigt" haben auf der Teilnehmerliste nichts verloren.
Erstellt am 08.10.2014 um 12:42 Uhr von Nubbel
wie soll man deiner meinung nach festhalten warum kein ersatzmitglied geladen wurde?
Erstellt am 08.10.2014 um 12:58 Uhr von moreno
Mein lieber scholly Schwalbennest willst Du jetzt das die Betriebsräte ihre Seminare für BR Sitzungen unterbrechen? Und wenn dies neben an statt findet schreib ich Seminar auf die Teilnehmerliste und lade ein Ersatzmitglied!
Ansonsten bin ich beim Pjöööng wir sind ja nicht in der Schule also einfach Grund auf die Teilnehmerliste und gut ist (privater Termin / Urlaub/ betrieblich Verhindert usw.).
Ersatzmitglied wird natürlich nicht geladen wenn jemand betrieblich verhindert ist.
Schreibt der BRV jetzt unentschuldigt geht die Welt ja nicht unter und dagegen wehren kannst und brauchst Dich nicht. Jedes BRM führt sein Amt eigenverantwortlich aus und wenn es nun meint das heute die Arbeit Vorrang hat dann ist es so!
Erstellt am 08.10.2014 um 14:50 Uhr von Pjöööng
Zitat (nubbel):
"wie soll man deiner meinung nach festhalten warum kein ersatzmitglied geladen wurde?"
Zum Einen sehe ich das nicht als eine Aufgabe der Teilnehmerliste, sondern der internen Dokumentation des BRV. Dieser hat, sobald er erfährt dass ein BRM nicht zur Sitzung erscheint zu prüfen und in pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden, ob derjenige verhindert ist und abhängig davon ein E-BRM zu laden, oder nicht. Diese Entscheidung sollte er tunlichst dokumentieren.
Für die Teilnehmerliste ist das ersteinmal völlig egal. Falls man dort aber dokumentieren will, ob ein Ersatzmitglied zu laden war, dann spielt einzig und alleine die Frage, ob er verhindert war eine Rolle, Wenn ich das also für notwendig halte, hat die Spalte entsprechend "verhindert / nicht verhindert" zu lauten. Wer mag kann auch noch eine Spalte "angekündigt / unangekündigt" einfügen, wenn man auch noch ein bisschen auf die deuten will, die einfach nicht zur Sitzung erscheinen, ohne dies vorher mitzuteilen.
Damit, ob irgendwer irgendwen "entschuldigt" hat das überhaupt nichts zu tun.
Mit diesen Kategorien sollte sich auch die obige Frage erübrigen. Dieses BRM würde "angekündigt" nicht erscheinen, wäre aber "nicht verhindert".
Erstellt am 08.10.2014 um 17:56 Uhr von Schwalbennest
Ja, ich sehe es ähnlich wie Pjöööng.
Auf eine Teilnehmerliste gehören die Teilnehmer und keine Kommentare. Für diese ist dann im PT bestimmt auch noch ein Plätzchen frei.
@moreno
Wie kommst Du auf die Idee, dass ich Seminare für BR-Sitzungen unterbrechen will? Schreibe ich so undeutlich, oder woraus sonst glaubst Du diese Sichtweise ziehen zu können?
Natürlich dürfte oder könnte bei einem Inhouseseminar nicht gleichzeitig eine Sitzung stattfinden. Da hier ja wohl nicht nur eine Person vom BR daran teilnimmt, könnte man eine Sitzung natürlich auch während des Seminars durchführen:-)
Es sollte doch wohl klar sein, dass hiermit Zeiträume gemeint sind, wo keiner mehr am Seminariren ist.
„Ersatzmitglied wird natürlich nicht geladen wenn jemand betrieblich verhindert ist.“
Das ist so auch nicht ganz richtig.
Es soll auch betriebliche Gründe geben, die eine Verhinderung begründen kann und somit ein Ersatzmitglied zu laden ist.
Erstellt am 09.10.2014 um 08:44 Uhr von Nubbel
ob und wie und wo man die abwesenheit von brm in der sitzung dokumentiert ist eher freestyle, falsch wird es dadurch nicht, was dieser brv macht
Erstellt am 09.10.2014 um 10:58 Uhr von Irgendeinname
Das "ob" würde ich nicht in Frage stellen!
Im Zweifel wird nicht dokumentiert ob ein Beschluss ordnungsgemäß gefasst wurde!
Und ein betrieblicher Verhinderungsgrund ist nur wenn Leib und Leben in Gefahr ist, vielleicht ein Chirurg der grad ne Not-OP hat, aber einer im Büro kann faktisch nicht betrieblich verhindert sein!
Erstellt am 09.10.2014 um 18:22 Uhr von Schwalbennest
Aber der Feuerwehrmann, wenns beim Chef unterm Sessel brennt. Und der Chemiker, wenn er gerade analysiert, ob die bei einem Leck austretenden Gase gesundheitsschädlich sind und alle den Bereich verlassen müssen.
Und @irgendeinname, wenn er gerade eine Produktionslinie umstellt, von deren Betrieb eine ganze Abteilung abhängig ist und hierfür kein andere zur Verfügung steht.
Und und und…….Beispiele gibt es da zuhauf.
Auch in einem Büro könnte man faktisch verhindert sein.