Erstellt am 06.10.2014 um 11:52 Uhr von Snooker
Erstellt am 06.10.2014 um 11:59 Uhr von Hasenfuss
Ich hab mal gegoogelt, weil ich auch die Frage hatte....Der E-CHECK ist das anerkannte Prüfsiegel für elektrische Installationen und Geräte - in privaten wie auch in gewerblich und öffentlich genutzten Gebäuden.
Erstellt am 06.10.2014 um 12:05 Uhr von Dezibel
Und was hat ein Betriebsrat damit zu tun?
Erstellt am 06.10.2014 um 12:14 Uhr von Snooker
Danke Hasenfuss
Der Kauf und die Ausstellung kann der AG nach belieben machen- Nur wenn er es benutzen will unterliegt es der Mitbestimmung. Einführung technischer Geräte: § 87 Abs 1 Nr 6
Als BR würde ich auf einer BV bestehen... erst dann dürfte der AG einführen; sprich benutzen.
Erstellt am 06.10.2014 um 12:17 Uhr von Haenfuss
Digitronna will wissen, ob das eine Mitbestimmungspflichtige Angelegenheit ist ...
Hm...ich denke nicht. Das obliegt dem AG wem er den Zuschlag erteilt.
Erstellt am 06.10.2014 um 13:22 Uhr von gironimo
Wenn der BR die Informationen anfordert, weil er sie für erforderlich hält, musst Du auch liefern.
Der BR muss an Hand der Informationen selbst erkennen können, ob Mitbestimmungsrechte betroffen sind oder nicht. (Eigentlich muss der Arbeitgeber den BR informieren; aber ggf. Du in dessen Auftrag)
Erstellt am 06.10.2014 um 18:10 Uhr von paula
@Snooker
BV für einen Wasserkocher? Oder einen Elektro-Tacker? § 87 BetrVG setzt doch bitte bei der Leistungs- und Verhaltenskontrolle an. Und es gibt eben viele Geräte die eben das nicht können.
Ansonsten ist sind diese Siegel im Rahmen der sicherheitstechnischen Begehungen zu kontrollieren und der BR sollte im ASA hier entsprechend auf das notwendige Augenmerk hinwirken.
Ich kenne auch BRs die hier versuchen aus § 87 I Nr. 7 BetrVG ein MBR geltend zu machen, wenn der AG vogelwild einkaufen geht
Erstellt am 06.10.2014 um 19:11 Uhr von Snooker
LOL paula
da hat ich beim lesen wohl was ganz falsches im Auge. Lachmichwech
Erstellt am 06.10.2014 um 20:55 Uhr von Hoppel
@ Digitronna
"Muss ich dem Betriebsrat meine Angebote für einen bevorstehenden E-Check vorlegen?"
Verstehe ich Dich richtig, dass Du diesen E-Check NICHT als AN des Betriebs durchführst?
Dann hast Du doch überhaupt nichts mit dem BR zu tun! Wenn schon muss der BR durch den AG informiert werden.