E-Check-Betriebsrat zustimmungspflichtig?
Hallo Zusammen,
hier meine Frage:
Muss ich dem Betriebsrat meine Angebote für einen bevorstehenden E-Check vorlegen? Ist dieser Fall eine zustimmungspflichtige Angelegenheit?
Vielen Dank für eure Antworten!
Community-Antworten (9)
06.10.2014 um 14:14 Uhr
Danke Hasenfuss
Der Kauf und die Ausstellung kann der AG nach belieben machen- Nur wenn er es benutzen will unterliegt es der Mitbestimmung. Einführung technischer Geräte: § 87 Abs 1 Nr 6
Als BR würde ich auf einer BV bestehen... erst dann dürfte der AG einführen; sprich benutzen.
06.10.2014 um 13:52 Uhr
Was ist ein E-Check?
06.10.2014 um 13:59 Uhr
Ich hab mal gegoogelt, weil ich auch die Frage hatte....Der E-CHECK ist das anerkannte Prüfsiegel für elektrische Installationen und Geräte - in privaten wie auch in gewerblich und öffentlich genutzten Gebäuden.
06.10.2014 um 14:05 Uhr
Und was hat ein Betriebsrat damit zu tun?
06.10.2014 um 14:17 Uhr
Digitronna will wissen, ob das eine Mitbestimmungspflichtige Angelegenheit ist ... Hm...ich denke nicht. Das obliegt dem AG wem er den Zuschlag erteilt.
06.10.2014 um 15:22 Uhr
Wenn der BR die Informationen anfordert, weil er sie für erforderlich hält, musst Du auch liefern.
Der BR muss an Hand der Informationen selbst erkennen können, ob Mitbestimmungsrechte betroffen sind oder nicht. (Eigentlich muss der Arbeitgeber den BR informieren; aber ggf. Du in dessen Auftrag)
06.10.2014 um 20:10 Uhr
@Snooker
BV für einen Wasserkocher? Oder einen Elektro-Tacker? § 87 BetrVG setzt doch bitte bei der Leistungs- und Verhaltenskontrolle an. Und es gibt eben viele Geräte die eben das nicht können.
Ansonsten ist sind diese Siegel im Rahmen der sicherheitstechnischen Begehungen zu kontrollieren und der BR sollte im ASA hier entsprechend auf das notwendige Augenmerk hinwirken.
Ich kenne auch BRs die hier versuchen aus § 87 I Nr. 7 BetrVG ein MBR geltend zu machen, wenn der AG vogelwild einkaufen geht
06.10.2014 um 21:11 Uhr
LOL paula
da hat ich beim lesen wohl was ganz falsches im Auge. Lachmichwech
06.10.2014 um 22:55 Uhr
@ Digitronna
"Muss ich dem Betriebsrat meine Angebote für einen bevorstehenden E-Check vorlegen?"
Verstehe ich Dich richtig, dass Du diesen E-Check NICHT als AN des Betriebs durchführst?
Dann hast Du doch überhaupt nichts mit dem BR zu tun! Wenn schon muss der BR durch den AG informiert werden.
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