Erstellt am 06.10.2014 um 08:57 Uhr von Castaneda
Mich würde mal interessieren, wie die GF auf sowas kommt und wo dafür die rechtliche Grundlage stehen soll.
Erstellt am 06.10.2014 um 08:59 Uhr von Nubbel
habt ihr schon nen wahlvorstand?
Erstellt am 06.10.2014 um 09:07 Uhr von Chrisimah
Bisher haben wir noch keinen Wahlvorstand. Dieser wird aber in der Betriebsversammlung in ca. 2 Wochen gewählt.
Ich weiß leider nicht, woher diese These stammt, deswegen möchte ich ja rausfinden, ob es dazu eine rechtliche Grundlage gibt.
Erstellt am 06.10.2014 um 09:50 Uhr von Nubbel
dann wählt einen wahlvorstand, der sollte sich dringend schulen lassen. dieses urteil könnte dir helfen.
http://justiz.hamburg.de/landesarbeitsgericht/aktuelles/4031362/pressemeldung-2013-1/
Erstellt am 06.10.2014 um 10:11 Uhr von Pjöööng
Chrisimah, Du schreibst Ihr seid ein UNTERNEHMEN mit 150 AN. Betrioebsräte werden auf Betriebsebene gewählt, es ist durchaus möglich, dass jede Filiale eine eigner Betrieb ist. Ebenso kann es sein, dass es sich um Betriebsteile handelt, welche als eigenständiger Betrieb gelten (§ 4 BetrVG).
Wenn dem so ist, ist dort jeweils ein Betriebsrat zu wählen, also ein Gremium. Dazu müssen dann für jeden dieser Betriebe eigene Wahlvorstände gebildet werden.
Einen Betriebsrat bei dem in jeder Filiale ein BRM sitzen muss, gibt es aber nicht.
Erstellt am 06.10.2014 um 10:16 Uhr von paula
ich würde mich auch DRINGEND mit dem Betriebsbegriff auseinandersetzen
Erstellt am 06.10.2014 um 10:27 Uhr von Chrisimah
Hallo,
danke Pjöööng - ich denke hier ist die Quelle für die Behauptung der GL: §4 BetrVG
Hier steht
§ 4 Betriebsteile, Kleinstbetriebe
(1)
Betriebsteile gelten als selbständige Betriebe, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und
1. räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt oder....
Die Frage die sich mir jetzt stellt ist - was ist räumlich weit entfernt? Die Filialen sind weitestens in 2 Stunden Autofahrt zu erreichen.
Danke für eure Antworten!
Erstellt am 06.10.2014 um 10:45 Uhr von xumuimhxer
"räumlich weit entfernt" ist eine flexible Definition, hier muss die Eigenart des Betriebes berücksichtigt werden. U.U. kann "am anderen Ende der Stadt" schon weit entfernt sein, im anderen extrem sind "2 Stunden Autofahrt" noch nicht weit.
Ich würde hier darauf schauen, wie mobil die MA bei ihrer Arbeit sind und wie sehr die Betriebsteile in ihrer täglichen Arbeit miteinender verzahnt sind. Wenn es für die MA normal ist, öfter mal in den anderen Betriebsteil rüberzufahren, spricht dies für "nicht weit". Passiert dies eigentlich nie, sondern nur leitende Angestellte machen das, spricht dies für "weit".
Erstellt am 06.10.2014 um 10:54 Uhr von Snooker
@Chrismah
Es ist aber ein Unterschied ob jedes einzelne Filiale einen eigenen BR haben muss und der Aussage der GL ob in jeder Filiale ein Betriebsratsmitglied sitzen muss.
Ersteres sie kann sein. Das Zweite nein!
Erstellt am 06.10.2014 um 11:11 Uhr von Nubbel
wählt einen br wenn ihr das so wollt. das was der ag will ist schlau, aber erst mal egal.