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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratswahl: BR-Mitglied in jeder Filiale?

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Chrisimah
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir sind ein Unternehmen mit ca. 150 Arbeitnehmern und möchten nun endlich einen Betriebsrat gründen. Die Arbeitnehmer sind auf insgesamt 5 Filialen in Bayern und Baden-Würtenberg verteilt. Die GF behauptet, dass aufgrund der Entfernung zwischen den einzelnen Filialen in jeder Filiale ein Betriebsratsmitglied sitzen muss. Stimmt das? Wir bezweifeln, dass das so stimmt: Kann mir dazu jemand eine rechtliche Handhabe nennen? Vielen Dank für eure Antworten.

2.032010

Community-Antworten (10)

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Castaneda

06.10.2014 um 10:57 Uhr

Mich würde mal interessieren, wie die GF auf sowas kommt und wo dafür die rechtliche Grundlage stehen soll.

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Nubbel

06.10.2014 um 10:59 Uhr

habt ihr schon nen wahlvorstand?

C
Chrisimah

06.10.2014 um 11:07 Uhr

Bisher haben wir noch keinen Wahlvorstand. Dieser wird aber in der Betriebsversammlung in ca. 2 Wochen gewählt. Ich weiß leider nicht, woher diese These stammt, deswegen möchte ich ja rausfinden, ob es dazu eine rechtliche Grundlage gibt.

N
Nubbel

06.10.2014 um 11:50 Uhr

dann wählt einen wahlvorstand, der sollte sich dringend schulen lassen. dieses urteil könnte dir helfen.

http://justiz.hamburg.de/landesarbeitsgericht/aktuelles/4031362/pressemeldung-2013-1/

P
Pjöööng

06.10.2014 um 12:11 Uhr

Chrisimah, Du schreibst Ihr seid ein UNTERNEHMEN mit 150 AN. Betrioebsräte werden auf Betriebsebene gewählt, es ist durchaus möglich, dass jede Filiale eine eigner Betrieb ist. Ebenso kann es sein, dass es sich um Betriebsteile handelt, welche als eigenständiger Betrieb gelten (§ 4 BetrVG).

Wenn dem so ist, ist dort jeweils ein Betriebsrat zu wählen, also ein Gremium. Dazu müssen dann für jeden dieser Betriebe eigene Wahlvorstände gebildet werden.

Einen Betriebsrat bei dem in jeder Filiale ein BRM sitzen muss, gibt es aber nicht.

P
paula

06.10.2014 um 12:16 Uhr

ich würde mich auch DRINGEND mit dem Betriebsbegriff auseinandersetzen

C
Chrisimah

06.10.2014 um 12:27 Uhr

Hallo, danke Pjöööng - ich denke hier ist die Quelle für die Behauptung der GL: §4 BetrVG Hier steht

§ 4 Betriebsteile, Kleinstbetriebe (1) Betriebsteile gelten als selbständige Betriebe, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und

  1. räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt oder....

Die Frage die sich mir jetzt stellt ist - was ist räumlich weit entfernt? Die Filialen sind weitestens in 2 Stunden Autofahrt zu erreichen.

Danke für eure Antworten!

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xumuimhxer

06.10.2014 um 12:45 Uhr

"räumlich weit entfernt" ist eine flexible Definition, hier muss die Eigenart des Betriebes berücksichtigt werden. U.U. kann "am anderen Ende der Stadt" schon weit entfernt sein, im anderen extrem sind "2 Stunden Autofahrt" noch nicht weit.

Ich würde hier darauf schauen, wie mobil die MA bei ihrer Arbeit sind und wie sehr die Betriebsteile in ihrer täglichen Arbeit miteinender verzahnt sind. Wenn es für die MA normal ist, öfter mal in den anderen Betriebsteil rüberzufahren, spricht dies für "nicht weit". Passiert dies eigentlich nie, sondern nur leitende Angestellte machen das, spricht dies für "weit".

S
Snooker

06.10.2014 um 12:54 Uhr

@Chrismah Es ist aber ein Unterschied ob jedes einzelne Filiale einen eigenen BR haben muss und der Aussage der GL ob in jeder Filiale ein Betriebsratsmitglied sitzen muss. Ersteres sie kann sein. Das Zweite nein!

N
Nubbel

06.10.2014 um 13:11 Uhr

wählt einen br wenn ihr das so wollt. das was der ag will ist schlau, aber erst mal egal.

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