Alles verschliessen
Hallo
Bin BR.Mitglied seit fast 30 Jahren aber das war noch nicht da.Der neue BR.Vorsitzende baut überall neue Schlösser ein damit ich kein Zugriff habe. Ist das Normal...... Leider ist der Vorsitzende angehalten mich möglichst von der BR.Arbeit fernzuhalten. Und hat auch ein Seminar von mir nicht genehmigt mit dem Hinweis Du bist 60 Jahre und gehst bald in Rente. Gruß S.Deck
Community-Antworten (4)
05.10.2014 um 19:29 Uhr
Wenn du jetzt ausgeschieden bist, und der Neue BR-Vorsitzende dir nicht recht traut ist das keine Seltenheit. Das gab es bei unserem BR auch schon. Ist nicht schön, aber legitim.
05.10.2014 um 20:43 Uhr
@ Blankenstahl
Ich bin fast geneigt Dir antworten zu wollen, dass es wohl kein Fehler ist, Dich von BR-Arbeit fernzuhalten ...
Wenn man nach 30 Jahren BR-Tätigkeit immer noch nicht weiß, dass ein BRV ein Seminar weder zu genehmigen hat noch eine Genehmigung verweigern kann, hat es fast nicht besser verdient.
Und wenn man nach 30 Jahren BR Mitgliedschaft nicht weiß, dass JEDES BRM JEDERZEIT Einblick in sämtliche Unterlagen eines BR nehmen können muss, kommen mir fast die Tränen.
Keine Ahnung was für ein Seminar Du besuchen möchtest, aber wenn nur Du dieses Seminar für erforderlich hältst, wirst Du Dich mit dem § 37 Abs.7 BetrVG begnügen müssen. So haben individuelle Seminarwünsche mit dem § 37 Abs.6 BetrVG nur recht wenig zu tun.
Auch sollte man nach 30 Jahren BRM wissen, dass JEDES BRM seine erforderlichen BR-Tätigkeiten eigenverantwortlich ausübt und KEINEM BRV der Welt, zur Rechenschaft verpflichtet ist!
Was für ein Seminar soll es überhaupt sein und wann gehst Du denn in Rente?
05.10.2014 um 21:08 Uhr
Vielleicht etwas nüchterner: § 34 Abs. 3 BetrVG lautet: "Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen. "
Das muss man vielleicht einmal mit dem BRV diskutieren.
Abgesehen davon, dass in der Tat der BRV nicht über Seminare entscheidet sondern der gesamte BR dies per Beschluss in einer Sitzung tut (und ich einmal davon ausgehe, dass es sich um ein erforderliches Seminar im Sinne des § 37,6 BetrVG handelt), bist Du ja mit 60 Jahren immer noch die gesamte BR-Periode im Amt.
Außerdem sollte der BRV einmal seine grundsätzliche Haltung angesichts des § 80 Abs. 1 BetrVG überprüfen. Dort heißt es ja nun einmal unter Nr. 6 : >Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben< "die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern"
Dazu gehört auch, dass man nicht ältere AN von der Bildung ausschließt.
Und was ist das? >Leider ist der Vorsitzende angehalten mich möglichst von der BR.Arbeit fernzuhalten< von wem? Das geht ja schon mal gar nicht. Ich habe den Eindruck, der BRV braucht dringend eine Fortbildung in Sachen BR-Arbeit.
05.10.2014 um 23:31 Uhr
Also wenn ich die beiden Beiträge von Blankenstahl hier lese kann ich es nicht begreifen wie jemand so wenig Ahnung von seinen Rechten als Betriebsratsmitglied und Arbeitnehmer hat. Vor allem nach so langer Zeit als BRM und BRV Da braucht er sich nicht wundern wenn ihn der neue BrV und der Ag versuchen in den A.... zu treten.
Verwandte Themen
Verschließen - darf ein Arbeitgeber ohne Info an den BR einfach die Wasch bzw. Toilettenräume in der Nähe eines Arbeitsplatzes verschließen?
ÄlterGuten Morgen, darf ein Arbeitgeber ohne Info an den BR einfach die Wasch bzw. Toilettenräume in der Nähe eines Arbeitsplatzes Verschliessen? Die AN können aber wenn Bedarf, durch Schlüsselausgabe
Verantwortlichkeiten Pflicht
ÄlterDarf der AG bestimmen das der Verantwortliche Schichtleiter Abends das Betriebsgelände verschließen muss? (Situation: weiblicher Schichtleiter, 23:00Uhr muss alle Gebäude verschließen und das Hauptto
Eigener Raum für den Wahlvorstand?
ÄlterHat der Wahlvorstand einen Anspruch auf einen verschließbaren exklusiven Raum für die Zeit der Betriebsratswahl ? In unserem Hause sind spearate Räume knapp oder gar nicht verfügbar. Auf der anderen S
Kann BR Flexkonto blocken?
ÄlterHallo, wir sind eine Baufirma mit Niederlassungen in Hannover, Dresden und Bochum. Unser Arbeitgeber ist an uns herangetreten und möchte ein Flexkonto einrichten. Muss dazu sagen, dass die Niederl
Umschläge selbstklebend oder nicht
ÄlterIst es überhaupt rechtens, wenn man Briefumschläge verwendet, die selbstklebend sind. Das heisst ja,dass man sie vor der eigentlichn Wahl schon einmal öffnen und wieder verschließen kann