Umstrukturierung eines Bereiches mit Mitarbeiter an mehreren Standorten mit eigenen Betriebsräten
Wir sind ein Versicherungsunternehmen mit mehreren Hauptverwaltungen an denen jeweils auch ein örtlicher Betriebsrat existiert. Es soll eine Umstrukturierung erfolgen, die einen Bereich betrifft, der Mitarbeiter an mehreren Standorten (Betriebsstätten) besitzt. Die Umstrukturierungs-Maßnahme wird den jeweiligen Betriebsräten vorgelegt, aber die Namen der Mitarbeiter und die zugehörigen Kapazitätsverschiebungen an den jeweils anderen Standorten wird nicht mitgeteilt.
Es handelt sich also um einen standortübergreifend geführten Bereich. Hat der örtliche Betriebsrat ein Anrecht auf Nennung der Namen und der Kapazitätsverschiebungen der anderen Standtorte ?
Ist so eine Maßnahme nicht dann auch Sache des Gesamt-Betriebsrates ??
Community-Antworten (2)
02.10.2014 um 19:21 Uhr
Klar, der GBR ist jedenfalls mit im Boot, wenn es um die Gesamtmaßnahme geht.
Im Übrigen hat der AG dem BR alle Informationen zu liefern, die dieser für seine Aufgaben erforderlicher Weise benötigt. Ihr müsst dem AG also mit ein zwei plausiblen Sätzen mitteilen, warum Ihr diese Informationen braucht. (siehe auch § 80 Abs. 2 BetrVG).
Hat der GBR die Daten, hat sie ja auch der örtliche BR.
03.10.2014 um 16:52 Uhr
ich würde auch mal in das Rationalisierungsschutzabkommen der Versicherungswirtschaft schauen. Des Weiteren sollte sich der GBR über einen Interessenausgleich und der örtliche bezüglich des Sozialplans mal Gedanken machen
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