Alterteilzeit - Wenn ein AN jetzt aus einem Bereich Altersteilzeit beantragt und den Vertrag unterschreibt, der AG aber in naher Zukunft die Fremdvergabe dieses Bereiches durchführt, was passiert dann mit dem Altersteilzeitvertrag?
Hallo Mitstreiter,
habe eine dringende Frage zur Altersteilzeit: Aktuell gibt es in unserem Haus noch einen eigenen Reinigungsdienst. Der AG plant aber möglicherweise die Fremdvergabe des Bereiches. So und jetzt kommt die eigentliche Frage:
Wenn ein AN jetzt aus diesem Bereich Altersteilzeit beantragt und den vertrag unterschreibt, der AG aber in naher Zukunft die Fremdvergabe dieses Bereiches durchführt, was passiert dann mit dem Altersteilzeitvertrag der Kollegin? Fällt dieser dann weg und der AG kann den Vertrag kündigen oder wie verhält es sich damit?
Für schnelle Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Community-Antworten (1)
21.07.2009 um 01:04 Uhr
klinik, eine Kündigung des ATZ Vertrages und auch des AN in ATZ ist leider möglich. Es kommt aber auf die Umstände an. So hat z.B. das BAG am 5.12.2002 (AZ: 2 AZR 571/01) entschieden: "1. Die Stillegung des Betriebes stellt kein dringendes betriebliches Erfordernis dar, das nach § 1 Abs. 2 KSchG die Kündigung eines Arbeitnehmers, mit dem Block-Altersteilzeit vereinbart ist und der sich bereits in der Freistellungsphase befindet, sozial rechtfertigen kann."
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