Verlagerung der Produktion
Hallo Leute,
Wir sind ein Unternehmen mit 3 Betrieben an verschiedenen Standorten in Deutschland. In Betrieb A,B,C wird jeweils ein Produkt hergestellt. ( Betriebe liegen jeweils 100km entfernt) Außerdem ist Betrieb C noch zu 10% Zulieferer für A. Die Zulieferproduktion von C soll nun ab 2015 komplett verlagert und in A gefertigt werden. Der Betriebsrat wurde ordnungsgemäß informiert. Die entsprechenden Arbeitnehmer die das Produkt gefertigt haben auch.(betrifft 4 AN)
Nach Aussage der GL haben sie folgende Wahl : 1. Nach A umziehen 2. Neue Arbeitnehmer bei A anlernen und bei C bleiben mit anderer Tätigkeit 3. Bei Nichtannahme der neuen Tätigkeit bei C erfolgt Kündigung
Wie muss sich der Betriebsrat verhalten? Gibt es hier Änderungskündigungen ? Muß ich diese annehmen?
Community-Antworten (2)
01.10.2014 um 16:00 Uhr
Erst mal sollte der BR über einen Interessenausgleich und Sozialplan verhandeln.
Deine individualrechtliche Situation kann man ohne einen Blick in den Arbeitsvertrag nicht beurteilen. Entscheidend ist nämlich ob es im Arbeitsvertrag eine rechtswirksame Verweisungsklausel gibt.
01.10.2014 um 16:32 Uhr
Ich würde auch die Verhandlungen in Richtung Interessenausgleich / Sozialplan aufnehmen.
Im Übrigen kann der AG natürlich die zwei Alternativen den betroffenen AN im Detail darlegen und darauf hinweisen, dass im Falle der Nichteinigung der AG den Weg der Änderungskündigung gehen wird.
Und das muss er dann wohl müssen. Der BR ist dann nach § 102 und § 99 BetrVG zu beteiligen.
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