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Aufbewahrungspflicht BR-Unterlagen

Z
zdophers
Jan 2018 bearbeitet

Hallo beisammen,

ein Arbeitskollege, der in einer anderen Firma, die vor Jahren (mindestens 7) in Konkurs gegangen ist, BR Vorsitzender war, fragt mich, was ich glaube, wie lange er die BR-Unterlagen aufbewahren muss.

Ich würde ihm ja sagen, dass er das alles wegschmeissen kann, da die Firma nicht mehr existiert und alle Rechtsansprüche bereits vor Jahren abgewickelt sein sollten. Darüber hinaus glaube ich auch nicht, dass ihm irgendjemand daraus einen Strick drehen könnte.

Wie seht ihr das?

1.16203

Community-Antworten (3)

P
paula

29.09.2014 um 20:27 Uhr

Gibt es die Firma noch? Und wo liegen die guten Sachen denn? Beim ehemaligen BRV im Keller?

M
Moreno

29.09.2014 um 20:47 Uhr

Hmmm es gibt ja Aufbewahrungsfristen bis zu 10 Jahren aber wie Paula schon schreibt wenn er die Unterlagen im Keller hat kann er sie ruhig entsorgen.

L
Lexipedia

30.09.2014 um 09:00 Uhr

@ Moreno Es gibt sogar welche bis 30 Jahren Aufbewahrungsfrist!

Ich habe gelernt, dass man die Protokolle über Beschlüsse solange aufbewaren muss wie die BV (oder anderes) gültig ist. Außerdem werden jetzt keine Kündigungsprozesse mehr laufen!

Also weg damit.

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