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Zugangssystem - Informationsrecht?

R
Redsock
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns im Betrieb gibt es schon seit einiger Zeit ein Zugangssystem mittels Karten/Chips. Ein Überwachung/Kontrolle der MA ist ausgschlossen. Der BR war dmals bei der Planung von Anfang an involviert - alles korrekt gelaufen.

Nun werden die Zugangsbedingungen geändert (Wiederum keine Überwachung/Kontrolle) - der AG hat dies bekannt gegeben, ohne den BR vorab zu informieren.

MMn ist dies zwar nicht mitbestimmungspflichtig - aber unser Informatonsrecht hätte der AG doch beachten müssen, oder liege ich falsch?

Danke für Eure Rückmeldung!

1.95404

Community-Antworten (4)

G
gironimo

29.09.2014 um 13:22 Uhr

Hat der BR damals eine BV abgeschlossen? Da könnte auch etwas über die Vorgehensweise bei Änderungen stehen.

Wenn nicht, sehe ich keinen Grund, dass der AG den BR nicht hätte involvieren müssen, bevor er Änderungen vornimmt.

Was die Informationsansprüche angeht könnte auch hier etwas in der BV stehen. Ansonsten hat der AG aus dem § 80 Abs. 2 BetrVG heraus den BR alle erforderlichen Informationen zu liefern, die der BR für seine Arbeit benötigt (hier: zu prüfen, ob BR-Mitbestimmungsrechte durch die Änderung betroffen sind).

Zugangsbedingungen haben - abgesehen von der dazu genutzen technischen Einrichtung - auch etwas mit der "Ordnung im Betrieb" zu tun.

P
paula

29.09.2014 um 20:21 Uhr

Wenn es keine BV gibt, bin ich ganz bei gironimo. Es gibt dann nichts, was euch hindern sollte, Euch zumindest über § 80 BetrVG die Infos zu holen. Und ich gehe auch davon aus, dass es kaum Gründe geben dürfte Euch das MBR aus § 87 BetrVG abzusprechen.

Falls eine BV geschlossen wurde ist zunächst diese maßgeblich. Wie genau wurde das System beschrieben? Was hat man zu Veränderungen vereinbart? Aber auch dann zieht § 80 BetrVG, denn ihr müsst ja prüfen können, ob die BV eingehalten wird. Der BR könnte auch überlegen ggf. eine solche BV gekündigt wird, wenn ihr Eure Rechte bei Änderungen als nicht ausreichend anseht

T
tatekuru

30.09.2014 um 15:25 Uhr

@redsock ++Ein Überwachung/Kontrolle der MA ist ausgschlossen.++

  1. Vertraut nicht unbedingt darauf, denn das Zugangssystem kontrolliert und registriert wer wann kommt und wer wann geht.
  2. Die Zugangsbedingungen werden geändert, ohne den BR zu informieren? Sehr fragwürdig.

Ich denke die Änderung der Zugangsbedingungen ist eine Datenschutzangelegenheit und somit ist auf jeden Fall der BR mit im Boot.

R
Redsock

30.09.2014 um 15:45 Uhr

Danke für Eure Antworten!

Es gibt keine BV zu der damaligen Einführung des Zugangssystems.

Wir haben uns nun auf den § 80 berufen - und schwupp! waren die erforderlichen Informationen da und der AG hat Besserung versprochen. Glauben wir's mal.

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