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Mitwirkung bei Einsatzplanung

T
traute
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein Abfallentsorgungsbetrieb im privaten Bereich, haben ca. 120 Beschäftigte und ein Gremium von 7 Mitgliedern. Seit einigen Jahren fahren wir für unsere Kommune Winterdienst.Wir werden natürlich auch in der Rufbereitschaft eingeteilt. Meine Frage wäre, ob unser Gremium ein Mitspracherecht bei der Vorbereitung und der Einsatzplanung zur Winterdienstbereitschaft hat.

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Community-Antworten (3)

H
Hoppel Akzeptiert

28.09.2014 um 16:00 Uhr

@ traute

Irgendwie kann ich Deine Fragestellung nicht ganz nachvollziehen.

Da die Einsatzpläne mitbestimmungspflichtig sind, wäre der AG doch mit dem berühmt berüchtigten Klammerbeutel gepudert, wenn er den BR nicht frühzeitig mit in´s Boot nimmt.

Was hätte denn der AG davon, wenn er irgenwann einen Einsatzplan vorlegt und der BR stimmt diesem Plan nicht zu? Über die Arbeitszeit hinaus gibt es noch einige andere Punkte, die als BR zu beachten/mitzubestimmen sind.

Guck mal auf diese Seite: http://www.kuvb.de/uploads/media/KUVB_WINTERDIENST_GANZ_WEB_5_10_2012_03.pdf

G
gironimo

28.09.2014 um 15:56 Uhr

Du meinst nicht die Schichtplanung (§ 87 Abs. 1 Nr.2+3 BetrVG), sondern schon die grundsätzliche Personaleinsatzplanung (§ 92 BetrVG)?

Ihr habt - so denke ich - auch eine Betriebsvereinbarung zur Rufbereitschaft?

T
traute

28.09.2014 um 18:37 Uhr

@gironimo Ich meine den Plan der Rufbereitschaft.Haben wir da ein gewisses Mitspracherecht? Eine BV zur Rufbereitschaft haben wir nicht. Die Rufbereitschaft und der Einsatz im Winterdienst beläuft sich auch immer nur für die Monate November bis März.

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