Erstellt am 25.09.2014 um 11:11 Uhr von paula
Durchhalten! Es gibt keine Veranlassung das zu tun!
BTW: Wollen die Kollegen vielleicht trotz Erziehungsurlaub bzw. Krankheit an den Sitzungen teilnehmen?
Erstellt am 25.09.2014 um 11:18 Uhr von Aidan
Euer Chef hat insofern Recht, dass du alleine nicht beschlussfähig bist. Dafür ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der BR-Größe erforderlich.
Jedoch schließt weder Mutterschaft noch Krankheit zwingend aus, dass man BR-Arbeit machen könnte. Frag doch mal nach, ob man sich nicht trotzdem zwecks Sitzung wenigstens zu zweit zusammenfinden könnte.
Der Ausweg wäre nicht die Auflösung, sondern der Rücktritt und die Einleitung einer Neuwahl - vorausgesetzt es stehen Kandidaten bereit (woran ich bei Fehlen von Ersatzmitgliedern Zweifel hege).
Bis zur Feststellung des Ergebnisses der Neuwahl bleibt der rückgetretene BR im Amt.
Solltest du übrigens hierbei nur allein kandidieren, wärst du dann ein einköpfiger BR mit allen Rechten. Aber das ist ja garnicht gewollt, wenn ich das richtig lese.
Was anderes fällt mir leider auch nicht ein.
Erstellt am 25.09.2014 um 11:42 Uhr von Jolanda
Ich danke Euch für die Antworten. Kann denn meine Kollegin die sich dann bald im Mutterschutz befindet auch weiterhin an den Sitzungen teilnehmen, wenn es Ihre Umstände zulassen? Und wie verhält sich das, wenn sie ein Jahr im Erziehungsjahr ist? Vielen Dank für Eure Hilfe.
Erstellt am 25.09.2014 um 11:46 Uhr von Snooker
Wie von den Vorrednern bereits gesagt, Krankheit oder Mutterschutz sagt nicht gleich das die betreffenden nicht trotzdem BR Arbeit machen können: Denn beides bezieht sich auf den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen und nicht auf das Ehrenamt BR. Netter Versuch eures Chef´s sich dem BR entledigen zu wollen, aber lasst es ins leere laufen
Könnt ihn ja mal Fragen ob er die Firma auch dicht macht wenn seine Chefsekritärin krank ist.;-)
Erstellt am 25.09.2014 um 11:49 Uhr von Snooker
@Jolanda
Sie kann so lange an den Sitzungen teil nehmen wie kein Arzt Leben und Gesundheit für Mutter und Kind dadurch gefährdet sieht.
Erstellt am 25.09.2014 um 22:29 Uhr von metallica
Die Kollegen haben sicher recht, ihr könnt rein rechtlich weiterarbeiten. Allerdings finde ich die grenzwertige Besetzung im Sinne der AN- Vertretung schon problematisch. Wie wollt ihr z.B. bei Anhörungen zu außerordentlichen Kündigungen reagieren? Oder wenn du auch im Urlaub bist? Wenn die Alternative kein BR heisst, ok. Aber vielleicht sind Neuwahlen im Sinne der Sicherstellung der Handlungsfähigkeit doch die bessere Wahl.
Erstellt am 25.09.2014 um 22:58 Uhr von Kölner
Kündigungen sind bei dieser Konstellation ja keon Problem: Rumpfmandat! Dann beschließt einer allein. Rechtsgültig