W.A.F. LogoSeminare

Wir sind ein 3er Betriebsrat und haben ein riesen Problem :-(

J
Jolanda
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein 3er Betriebsrat und haben nun folgendes Problem. Ein Betriebsratmitglied ist schwanger und geht am Mitte Oktober in Mutterschutz und ein anderes Mitglied ist bereits über 3 Monate krank. Nun hat uns unser Chef nahe gelegt den Betriebsrat aufzulösen, da ein Mitglied nicht Beschluss fähig sein wird. Nach Paragraph 24 BetrVG trifft kein Punkt bei uns zu also müsste der Betriebsrat bestehen bleiben oder sehe ich das falsch. Keiner von uns möchte den BR verlassen bzw. aufgeben. Ersatzmitglieder haben wir leider keine. Ich danke euch für eure Antworten.

1.11807

Community-Antworten (7)

P
paula

25.09.2014 um 13:11 Uhr

Durchhalten! Es gibt keine Veranlassung das zu tun!

BTW: Wollen die Kollegen vielleicht trotz Erziehungsurlaub bzw. Krankheit an den Sitzungen teilnehmen?

A
Aidan

25.09.2014 um 13:18 Uhr

Euer Chef hat insofern Recht, dass du alleine nicht beschlussfähig bist. Dafür ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der BR-Größe erforderlich.

Jedoch schließt weder Mutterschaft noch Krankheit zwingend aus, dass man BR-Arbeit machen könnte. Frag doch mal nach, ob man sich nicht trotzdem zwecks Sitzung wenigstens zu zweit zusammenfinden könnte.

Der Ausweg wäre nicht die Auflösung, sondern der Rücktritt und die Einleitung einer Neuwahl - vorausgesetzt es stehen Kandidaten bereit (woran ich bei Fehlen von Ersatzmitgliedern Zweifel hege). Bis zur Feststellung des Ergebnisses der Neuwahl bleibt der rückgetretene BR im Amt. Solltest du übrigens hierbei nur allein kandidieren, wärst du dann ein einköpfiger BR mit allen Rechten. Aber das ist ja garnicht gewollt, wenn ich das richtig lese.

Was anderes fällt mir leider auch nicht ein.

J
Jolanda

25.09.2014 um 13:42 Uhr

Ich danke Euch für die Antworten. Kann denn meine Kollegin die sich dann bald im Mutterschutz befindet auch weiterhin an den Sitzungen teilnehmen, wenn es Ihre Umstände zulassen? Und wie verhält sich das, wenn sie ein Jahr im Erziehungsjahr ist? Vielen Dank für Eure Hilfe.

S
Snooker

25.09.2014 um 13:46 Uhr

Wie von den Vorrednern bereits gesagt, Krankheit oder Mutterschutz sagt nicht gleich das die betreffenden nicht trotzdem BR Arbeit machen können: Denn beides bezieht sich auf den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen und nicht auf das Ehrenamt BR. Netter Versuch eures Chef´s sich dem BR entledigen zu wollen, aber lasst es ins leere laufen Könnt ihn ja mal Fragen ob er die Firma auch dicht macht wenn seine Chefsekritärin krank ist.;-)

S
Snooker

25.09.2014 um 13:49 Uhr

@Jolanda

Sie kann so lange an den Sitzungen teil nehmen wie kein Arzt Leben und Gesundheit für Mutter und Kind dadurch gefährdet sieht.

M
metallica

26.09.2014 um 00:29 Uhr

Die Kollegen haben sicher recht, ihr könnt rein rechtlich weiterarbeiten. Allerdings finde ich die grenzwertige Besetzung im Sinne der AN- Vertretung schon problematisch. Wie wollt ihr z.B. bei Anhörungen zu außerordentlichen Kündigungen reagieren? Oder wenn du auch im Urlaub bist? Wenn die Alternative kein BR heisst, ok. Aber vielleicht sind Neuwahlen im Sinne der Sicherstellung der Handlungsfähigkeit doch die bessere Wahl.

K
Kölner

26.09.2014 um 00:58 Uhr

Kündigungen sind bei dieser Konstellation ja keon Problem: Rumpfmandat! Dann beschließt einer allein. Rechtsgültig

Ihre Antwort