Erstellt am 24.09.2014 um 15:06 Uhr von rolfo
Da ist euer Azubi im Irrtum, siehe TzBefrG § 14, Abs. 1 Satz 2
Erstellt am 24.09.2014 um 16:16 Uhr von Snooker
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_einmalige_Befristung_des_Arbeitsvertrages_nach_Berufsausbildung_BAG_7AZR795-06.html
Erstellt am 24.09.2014 um 16:36 Uhr von Kulum
Da hat sich rolfo unglücklich ausgedrückt. Eine Befristung nach Abs.2 ist voll unproblematisch
Erstellt am 24.09.2014 um 17:32 Uhr von nicoline
bigtasty
*das nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses der Azubi nicht befristet eingestellt werden darf*
handelt es sich hier um einen "normalen Azubi" oder ein JAV Mitglied?
Erstellt am 24.09.2014 um 22:16 Uhr von gironimo
Wenn der Azubi so viel weiß, frage ihn doch mal nach der Quelle seines Wissens.