Hallo Ihr Wissenden,
uns beschäftigt momentan ein Problem. Azubis haben mit Datum 11.06.2013 Ihre Abschlußprüfung bestanden und haben am gleichen Tag Ihr Prüfungsergebnisse mitgeteilt bekommen ( gut: alle bestanden). Im Gremium wurden für die Azubis bereits Anträge eingereicht, welche diesen Azubis ab 04.07.13 einen befristeten Arbeitsplatz bietet und das Gremium hat zugestimmt, allerdings ohne weiteres nachfragen, wann die Prüfungen sind. Am 12.06.13 kamen die -ehemaligen- Azubis zur Arbeit und arbeiten seit diesem Tag als Arbeitnehmer. Jetzt gibt es ja für den Zeitraum 12.06.13 bis 04.07.2013 keinen Arbeitsvertrag für diese Mitarbeiter. Nach § 24 BBiG sollten diese Mitarbeiter eigentlich unbefristet eingestellt werde.
Zählt hier für diese Kollegen der vereinbarte Vertrag ab 04.07.2013 mit der Befristung oder ist hier § 24 BBiG anzuwenden und es besteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis?
Für Eure Antworten im voraus bereits besten Dank