Erstellt am 20.06.2013 um 09:03 Uhr von rtjum
Hallo,
lese denn § mal richtig
", ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet."
also gilt wohl der mit Befristung.
Erstellt am 20.06.2013 um 09:10 Uhr von GuidoW
Ich verstehe nicht, dass bei euren Azubis der Lehrvertrag mit der Prüfung endet.
Bei uns haben die Azubis auch schon alle Prüfungen hinter sich, der Lehrvertrag geht aber bis 31.08.13.
Genau 3 Jahre.(oder 2, aber immer volle Jahre)
Nach den Prüfungen arbeiten sie bis zum 31.08.13 als Azubis weiter, natürlich als billige Arbeitskräfte(aus Sicht des AG)
Schaut euch doch mal die Lehrverträge an wann die enden.
LG GuidoW
Erstellt am 20.06.2013 um 09:29 Uhr von petrus
@Guido
> Ich verstehe nicht, dass bei euren Azubis der Lehrvertrag mit der Prüfung endet.
Es könnte sein, dass das gesetzlich geregelt ist:
§21 (2) BBiG: "Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss."
Das kann man auch im Ausbildungsvertrag nicht "individuell" anders regeln, denn §25 des selben Gesetzes besagt:
"Eine Vereinbarung, die zuungunsten Auszubildender von den Vorschriften dieses Teils des Gesetzes abweicht, ist nichtig."
Und "billige Arbeitskraft aus Sicht der ArbGeb" ist wohl zweifelsfrei zuungunsten der Azubis.
@schlappe:
Ich würde mich Deiner Sichtweise anschließen wollen. Den Azubis sei zu raten, _nach (!) Unterzeichnung des Jahresvertrages_ die Gültigkeit der Befristung arbeitsgerichtlich prüfen zu lassen. Falls sie Mitglieder sind (oder schnell noch werden), sollte zumindest eine Rechtsberatung bei der Gewerkschaft kostenlos erfolgen...
Erstellt am 20.06.2013 um 09:38 Uhr von arkalus
Hallo,
hier auch eine Meinunge einer IHK zum Thema ausbildungsende:
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/aus-und-weiterbildung/ausbildung/ausbildungsinfos/ende-des-ausbildungsverhaeltnisses.html
Erstellt am 20.06.2013 um 09:46 Uhr von GuidoW
Vielen Dank, wieder etwas dazu gelernt.
Dann sind ja evtl. unsere Azubiverträge unwirksam, im Bezug auf ihr Ende.
LG GuidoW
PS: Oder warum geben die Schulen erst die Ergebnisse viel später, ja sogar erst am letzten Tag der Ausbildungszeit bekannt?
Das ist ja eigendlich auch eine Benachteiligung, weil die Ergebnisse schon lange feststehen und sie schon Arbeitsverhältnisse aufnehmen könnten.
Erstellt am 20.06.2013 um 10:16 Uhr von gironimo
Ich denke, hier würde eine rechtliche Auseinandersetzung (die je nach Argumentation - die man so durchspielen kann - so oder so ausgehen dürfte) eher weniger hilfreich sein.
Selbst wenn man ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erstreitet. Der AG könnte dann immer noch rationalisieren.....
Darum wären hier wohl eher diplomatische Gespräche hilfreichert.
Vielleicht bewähren sich die ehemaligen Azubis auch so, dass der AG sie später unbefristet weiterbeschäftigt.
Erstellt am 20.06.2013 um 17:54 Uhr von Hoppel
@ GuidoW
"Nach § 24 BBiG sollten diese Mitarbeiter eigentlich unbefristet eingestellt werden."
Das steht SO NICHT im BBiG, sondern: "Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet."
Bezogen auf Eure Azubis:
Durch die Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsende, gilt ein unbefristetes AV als begründet. Es spielt überhaupt keine Rolle, dass ggf. bereits im Vorfeld über eine nur befristete Übernahme gesprochen wurde, da eine Befristungsvereinbarung ohne Wenn & Aber VOR Aufnahme der befristeten Tätigkeit unterschrieben worden sein muss.
Daraus ergibt sich: Unbefristeter AV vom 12.6.-3.7. > wird vor dem 4.7. eine Befristungsabrede für den Zeitraum 4.7.13 - XXX unterschrieben, wird das unbefristete durch ein befristetes Arbeitsverhältnis abgelöst, für das allerdings ein Sachgrund vorliegen muss (hier würde der § 12 Abs.1 Nr.2 TzBfG greifen).
Eure Azubis müssen letztendlich für sich entscheiden, ob sie die Befristungsvereinbarung unterschreiben oder nicht ...