Frist bei Überreichung eines Arbeitsvertrages?
Hallo Zusammen.
Mal Ratsuche ohne BR: Wenn ich aktuell wieder einen befristeten Arbeitsvertrag aktuell in die Hand bekomme (jährliche Grundbefristung seid 4 Jahren) ab 01.01. für ein Jahr, wo kein Abgabetermin drinsteht, wann ich diesen unterschrieben zurückbringen muss, läuft dann ein Frist oder kann ich diesen Vertrag auch erst am 31.12. unterschreiben?
Community-Antworten (5)
22.09.2014 um 23:44 Uhr
Mir ist bisher kein Arbietsvertrag untergekommen, in dem der AG zuerst unterschrieben hätte. Zu langes Warten kann also ärgerlich werden
23.09.2014 um 00:16 Uhr
Siehe BGB §§ 146 ff
23.09.2014 um 08:11 Uhr
@ Pickel
Ich wiederum kenne keine Arbeitsverträge, die nicht bereits vom AG unterschrieben waren.
@ MightyRun
Warum denkst Du überhaupt darüber nach, den AV erst Monate später unterschreiben zu wollen?
Hast Du auch schonmal über eine Entfristungsklage nachgedacht? Oder sind die wiederholten Befristungen durch irgendeinen Grund rechtlich gerechtfertigt?
23.09.2014 um 11:26 Uhr
Ich denke auch, dass hier der direkte Weg sinnvoller ist. Also besser einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder den Rechtschutz des DGB aufsuchen.
Mit dem unterschreiben warten, ist alles andere als ein sicherer Weg zum Erfolg
24.09.2014 um 08:03 Uhr
Hallo,
danke für Eure Unterstüzung. Also es sind immer Grundbefristungen. Jetzt auch wieder, weil 2 Mitarbeiter sich im Projekt auswärts befinden. Obwohl das nur auf einen zutrifft. Aber Grund ist Grund. Mir wär auch lieb, das endlich die Verträge unbefristet werden.
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