Hallo zusammen,
Kurze frage. Wir sind ein 3 Gremium in einem Einzelhandel Betrieb. Im Eingangsbereich haben wir aus verschiedenen Bereiche Waren in Kisten präsentiert. Nun verlangt der AG das man regelmäßig den Bereich kontrolliert und sauber hält. So weit so gut das gehört zu den Aufgaben. Aber jetzt hat er eine liste ausgehängt in der sich die Mitarbeiter nach erfolgtrt Kontrolle mit Datum und Uhrzeit eintragen müssen. Nach meiner Meinung ist das Mitbestimmungsrecht nach 87 Ordnung im Betrieb. Unser BRV meint aber es handelt sich um eine normale Arbeitsanweisung. Wie seht ihr das?