Erstellt am 19.09.2014 um 09:54 Uhr von Pickel
Genaues weiß nur eure interne Reiserichtlinie.
Fahrtzeiten, die außerhalb der Arbeitszeit liegen, werden in der Regel nicht als Arbeitszeit gewertet.
Erstellt am 19.09.2014 um 10:10 Uhr von Pjöööng
Fahrtzeiten sind immer dann als Arbeitszeit zu werten, wenn der Arbeitnehmer in dieser Zeit FÜR DEN ARBEITGEBER TÄTIG ist. Dies ist z.B. dann der Fall wenn er auf Anweisung des Arbeitgebers ein Fahrzeug steuert (z.B. weil er andere Firmenangehörige mitnehmen soll), oder tatsächlich Unterlagen bearbeitet werden.
Erstellt am 19.09.2014 um 12:23 Uhr von paula
@pjööng
ist der BR bei einer Schulung für den AG tätig? ;)
Erstellt am 19.09.2014 um 16:22 Uhr von gironimo
..... wenn er fährt.
Ich denke, die Frage lässt sich nicht so ohne weiteres gleichmäßig bearbeiten. Aber angenommen Du fährt während der für Dich geltenden betriebsübliche Arbeitszeit zur Schulung oder zurück, dann ist das auf jeden Fall Arbeitszeit.
Außerhalb dieser Zeiten (also in der Freizeit) kann es wie Pjöööng schreibt, Arbeitszeit sein, wenn man tätig war/ist.
Obwohl ja BR-Tätigkeit ein Ehrenamt ist und daher die Maßstäbe des ArbZG nicht anzulegen sind, hat natürlich auch ein BR-Mitglied Anspruch auf Erholungszeiten.