Erstellt am 17.09.2014 um 17:36 Uhr von Pjöööng
Der BR MUSS sogar in jedem Vierteljahr eine Betriebsversammlung durchführen.
Erstellt am 17.09.2014 um 18:51 Uhr von gironimo
So ist es. Eine Mitarbeiterversammlung hat nichts mit den Bestimmungen des BetrVG zu tun.
Vielleicht kennt sich Euer Niederlassungsleiter nicht so gut aus. Es gibt auch Seminare für das Arbeitgeberlager.
Erstellt am 17.09.2014 um 19:07 Uhr von Rheinpfeife
@ortegacik
Eine reine Informationsversammlung, bei der der AG (Geschäftsleitung) diese einberuft und auch leitet, handelt es sich nicht um eine quartalsmäßig durchzuführende Betriebsversammlung, die dann vom BR einberufen und auch geleitet wird.
Von daher kann er soviel Informationsversammlungen einberufen, wie er lustig ist. Hier sollte mann aber aufpassen, dass diese nicht zu Konzertveranstaltungen zu einer Betriebsversammlung genutzt wird.
Sie sollte daher nicht in zeitlichen nahen Zusammenhang zu einer bereits terminierten Betriebsversammlung veranstaltet werden.
In der Regel gilt, dass eine Mitarbeiterversammlung außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit mitbestimmungspflichtig ist.
Unproblematisch sind sie, wenn sie während der betriebsüblichen AZ stattfinden. Dies gilt aber laut Rechtsprechung nicht grundsätzlich. Entscheidend sind die auf der Veranstaltung zu behandelnden Themen. Werden hier Themen behandelt, die der Mitbestimmung eines BR unterliegen, hat dieser einen Unterlassungsanspruch.
Erstellt am 18.09.2014 um 17:41 Uhr von wieso
Zitat Rheinpfeife:
...dass diese nicht zu Konzertveranstaltungen zu einer Betriebsversammlung genutzt wird.
Konzert im Betrieb wäre doch mal was.
Ich denke aber, dass du Konkurrenzveranstaltung meinst ;)