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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Teilnahme an Betriebsversammlung / Mitarbeiterversammlung

N
Nürnberger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, der BR hat einer gemeinsamen Mitarbeiter- und Betriebsversammlung zugestimmt. (Innerhalb der Arbitszeit) Die Einladung wurde von Vorstand und BR gemeinsam abgesprochen und durch den Vorstand verschickt. Entgegen vorheriger Absprache wurden die Kollegen/innen aufgefordert sich zur Versammlung abzumelden und dies auch zu begründen.

Damit sind wir nicht einverstanden. (Wahrscheinlich wird das Ergebnis sein, daß es keine gemeinsame Veranstaltung mehr gibt )

Zieht hier das Direktionsrecht des Arbeitgebers ? Dann kann er eine Begründung velangen weil während der Arbeitszeit. Wenn aber doch nur für die Mitarbeiterversammlung - oder ?

Kann der BR die Kollegen/innen informieren, daß eine Begründung für die Nichtteilnahme an der Betriebsversammlung nicht notwendig ist ?

Dank für Eure Meinungen.

2.19608

Community-Antworten (8)

I
Immie

03.08.2010 um 23:56 Uhr

@Nürnberger Warum macht ihr keinen Aushang und sagt genau aus diesem Grund die Betriebsversammlung an diesem gemeinsamen Termin ab? Bringt eure Enttäuschung zum Ausdruck und gebt direkt einen neuen Termin für eure Betriebsversammlung mit Tagesordnung bekannt.

T
Tanzbär

04.08.2010 um 10:05 Uhr

Ich würde da keine große Glocke draus machen. Die MA melden sich einfach ab, Begründung: Einladung des Vorstandes zur Mitarbeiter/Betriebsversammlung. (Kann ja sein, der Vorgesetzte weiß davon nichts!?)

Man kann ja schlecht eine Einladung des Vorstandes ignorieren ... ;))

W
wiabuddy

04.08.2010 um 17:13 Uhr

Nach BetrVG §44 Abs. 2 ist die Versammlung auf jeden Fall Arbeitszeit, der AG kann nur bei einer Informationsveranstaltung die auf Freiwil. Basis beruht vom AN verlangen, dies nicht während seiner Arbeitszeit zu nutzen. Für alle anderen Versammlungen gilt: Arbeitszeit!!

N
nürnberger

04.08.2010 um 23:13 Uhr

Hallo Tanzbär,

paßt nicht ganz. Die Mitarbeiter sollen sich entschuldigen und einen Grund für ihr Nichterscheinen bei der Mitarbeiterversammlung angeben. Das ar gemeint.

Nürnberger

Q
qwert

05.08.2010 um 01:39 Uhr

Warum sollten sie denn nicht zur Mitarbeiterversammlung gehen? Beziehungsweise, warum glauben sie das sie daran nicht teilnehmen müssen?

N
Nürnberger

06.08.2010 um 00:46 Uhr

Hallo qwert,

sie sollen ja gehen. Aber es wurde eine Einladung gemeinsam von AG und BR verschickt. Und entgegen der Absprache sagt diese Einladung (von AG und BR !), daß eine begründete Absage verlangt wird. Für die Betriebsversammlung ist dies Unsinn (Begründung). Für die MA-Versammlung hätte der AG es wohl verlangen können ( und hat es ja auch getan). Aber eben auch im Namen ds BR. Und das gefällt uns nicht, zumal es im letzten Jahr auch schon bemängelt war und jetzt anders abgesprochen war. Es kann ja auch MA geben, die schon lange Gleitzeit geplant haben und eigentlich an diesem Nachmittag gar nicht da wären, sich aber jetzt scheuen, nicht zu kommen.

I
Immie

06.08.2010 um 00:54 Uhr

@Nürnberger Habt ihr inzwischen die gemeinsame Veranstltung abgesagt?

N
Nürnberger

07.08.2010 um 11:21 Uhr

Hallo Immie,

nein. sie findet statt. Aber wir haben uns geeinigt, daß es künftig keine gemeinsame Veranstaltung mehr geben wird und wir werden ín der Versammlung die Kollegen/innen darüber und über den Grund informieren.

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