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Personalplanung wird vom AG abgelehnt

K
Knutschi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben unsere Einriuchtungsleitung um Stellungnahme zu einer Personalplanung gebeten. Ein MA geht in Rente und wir wollten wissen, wie die Stelle weiterhin besetzt werden soll. Daraufhin antwortete unsere EL wie folgt: "Zu Personalentscheidungen möchte ich grundsetzlich keinerlei Stellung nehmen." Für mich steht dies im absoluten Widerspruch zum §92 BetrVG. Wie würdet ihr hier weiter vorgehen. Ein Kollege eines anderen Gremiums meinte, er würde es an einen RA abgeben wegen Gesetzesverstoßes... Vielen dank schon mal.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

15.09.2014 um 23:17 Uhr

Personalplanung "abgelehnt" oder keine Stellung nehmen wollen, sind zwei paar Schuhe.

Natürlich wird der AG eine Personalplanung haben (auch wenn er es bestreitet), er ist in der Informationspflicht. Allerdings würde ich nicht gleich mit einem Rechtsanwalt um mich werfen; zumal es ja hier "nur" um eine Stelle geht. Macht dem AG noch einmal in einem Gespräch klar, wie eindeutig der § 92 BetrVG ist und das dem BR seine Aufgaben wichtig sind. Ihr könnt ja durchaus erkennen lassen, dass Ihr - wenn der AG sich weiterhin verweigert - auch vom § 23.3 BetrVG gebrauch machen könntet/werdet.

K
Kölner

15.09.2014 um 23:41 Uhr

Nix passiert, wenn der AG hier nicht redet. Lasst ihm seinen Spaß. Er wird noch merken, wenn der BR dann auf anderer ebene zähne zeigt.

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