Hallo,
ich sehe gerade, dass der gesamte zweite Abschnitt der Wahlordnung nicht für unseren kleinen Betrieb zutrifft, finde aber auch keinen Abschnitt der das Verfahren für kleine Betriebsräte beschreibt.
Finden die Paragraphen 6 bis 23 der Wahlordnung wirklich keine Anwendung?

Ich würde erwarten, dass in einem solchen Fall in den Vorschlägen Einzelpersonen genannt werden müssen
und dass §20-23 weiterhin gelten.