Erstellt am 07.11.2006 um 18:14 Uhr von harald
da ihr mitbestimmen könnt überlegt euch welche daten erfasst werden sollen und welche nicht.
Erstellt am 07.11.2006 um 22:55 Uhr von Heini
Der BR sollte sich darauf konzentrieren, das eine Verhaltens- und eine Leistungskontrolle aufgrund der einführung des GPS System nicht stattfindet.
Aufgrund der neuen Regelungen,§ 21a Absatz 7 ArbzG ist der AG verpflichtet, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen.