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Leitende Angestellte - interne Unternehmensregelungen Erfahrungen

B
BRandi
Jan 2018 bearbeitet

ltd. Angestelle - immer wieder groß diskutiertes Thema bei uns im BR - hätte gerne mal Eure Meinung dazu In unserem Unternehmen ist es eigentlich nur unser Geschäftsführer, der die beschriebenen gesetzlichen Vorraussetzungen erfüllt. Selbst z.B. der Bereichsleiter Perso oder Finanzen/Controlling und EDV sind keine ltd. Angestellte gem. § 5. Gibt es ein FÜR und/oder WIDER gegen eine interne Unternehmensregelung zwischen AG und BR, besondere Personengruppen den leitenden Angestellen zuzuordnen (z.B. aufgrund Ihres Tätigkeitsbereiches oder der bekleidenen Position im Unternehmen?)

Gibt es für uns als BR dadurch Vorteile oder geben wir damit eine Art Freibrief ab? Wie sind da so Eure Erfahrungen? (PS: uns ist schon klar das die entsprechenden Kolleginnen und Kollegen durch diese interne Regelung nichts Nachteiliges bzgl. des KSchG zu befürchten haben, evtl. sogar Vorteile durch Parkplatzreservierung, Ausnahmen aus Betriebsvereinbarungen ... diverses) ... Vorab schon einmal DANKE

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Community-Antworten (2)

H
Hoppel

07.09.2014 um 15:44 Uhr

@ BRandi

Zu befürchten sind WESENTLICH mehr Nach- als Vorteile!!!

Ltd. Angestellte sind NICHT durch den BR vertreten! Ltd. Angestellte unterliegen NICHT den Regelungen des ArbZG! Ltd. Angestellte fallen NICHT unter die Regelungen des KschG! Ltd. Angestellte werden bei der Bestimmung der Größe eines BR NICHT berücksichtigt! Ltd. Angestellte werden auch NICHT gezählt, wenn es um den Freistellungsanspruch des BR i.S.d. § 38 BetrVG geht!

Dreimal darfst Du jetzt raten, warum der ltd. Ang. im § 5 BetrVG so eng definiert ist? Bestimmt nicht, damit ein BR diesen engen Rahmen durch eine interne Regelung weiter fasst!

Ich stelle mir die BV grad mal ansatzweise vor ...

Der BR beschließt gemeinsam mit dem AG, dass

  1. Leiter Controlling
  2. Leiter Personalabteilung
  3. Leiter FiBu ... den ltd. Angestellten zuzurechnen sind. <

Damit hätten diese KollegInnen ggf. die absolute A*schkarte gezogen, weil sie womöglich erstmal durch ein Arbeitsgericht feststellen lassen müssten, dass sie eben "nur" ganz normale AN mit Leitungsfunktion sind!

Was spricht dagen, bestimmten Personengruppen mit Leitungsfunktion z.B. einen eigenen Parkplatz zuzugestehen???

A
AlterMann

07.09.2014 um 19:48 Uhr

Hallo BRandi,

Hoppel hat Recht, so geht das nicht. Eine BV kann ein Gesetz nicht aushebeln. Aber natürlich können BR und AG in einzelnen BVs die Wirkung für bestimmte Mitarbeiter ausschließen. Das muss oder sollte dann aber einen sachlichen Grund haben, und Ihr solltet Euch über die Vor- und Nachteile für die Betroffenen jeweils sehr genau informieren.

Und ob ich mich im BR für Parkplatzsonderrechte interssieren würde? Nein.

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