Erstellt am 06.09.2014 um 20:34 Uhr von Hoppel
@ Munich
Ein WA ist keine Wunschveranstaltung! Entweder beschäftigt ihr in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigte AN oder nicht.
Falls gem. § 106 BetrVG ein WA gebildet werden MUSS, sollte man noch den § 107 BetrVG lesen. Darin steht nichts von neutralen Kollegen; so kann der WA auch nur aus BRM bestehen; wichtig ist, dass Abs.1 Satz 3 möglichst beachtet wird > Die Mitglieder sollen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche fachliche und persönliche Eignung besitzen.
Erstellt am 07.09.2014 um 08:52 Uhr von gironimo
Munich spricht doch nur von "z.B." - so gesehen ist das schon richtig. Nur "neutrale" Kollegen gibt es im dem Sinne ja nicht. Gemeint ist sicherlich "Nicht-Betriebsräte". Und wenn die dann auch wissen, wovon sie reden.
Aus meiner Sicht ist es aber durchaus ratsam, auch den WA größer aufzustellen.