Erstellt am 05.09.2014 um 15:54 Uhr von JollyJumper
Um eine genaue Antwort zu erhalten ist es sicherlich wichtig wo und weshalb die
beiden Vorsitzenden nicht anwesend waren.
Was steht in eurer Geschäftsordnung.
Erstellt am 05.09.2014 um 15:57 Uhr von surfjelli
Das ist in der Geschäftsordnung nicht thematisiert...
Erstellt am 05.09.2014 um 16:32 Uhr von Dezibel
Das hat nichts mit einer Geschäftsordnung zu tun, die ist eh Unsinn bei kleinen Betriebsräten.
Und wenn der BR beschlussfähig war, und ordentlich geladen wurde, dann sind auch die Beschlüsse gültig. Die zwei können ja wirklich verhindert gewesen sein und da kommen eben die Ersatzkandidaten ins Spiel, oder auch nicht, wenn keine mehr da waren.
> ist es sicherlich wichtig wo und weshalb die beiden Vorsitzenden nicht anwesend waren.
Ist absolut unwichtig, wo die waren!
Erstellt am 05.09.2014 um 16:49 Uhr von Hoppel
Ich frage mich ja, wie es zu dieser Beschlussfassung gekommen ist, wenn weder BRV noch stellv. BRV anwesend waren ...
Wer hat denn überhaupt zu dieser Sitzung eingeladen??
Erstellt am 05.09.2014 um 16:57 Uhr von surfjelli
Geladen wurde mit eingescannter Unterschrift des Vorsitzenden...
Erstellt am 05.09.2014 um 17:09 Uhr von JollyJumper
ist auch der Stellvertr. zeitweise verehindert, so MUSS, wenn dieser Fall nicht in der Geschäftsordnung geregelt ist, der BR eine Zeitweise Vertretung des Vorsitzenden treffen!
Fitting §26 RN50
Einladung mit eingescannter Unterschrift geht gar nicht
Erstellt am 05.09.2014 um 17:23 Uhr von gironimo
Nehmen wir mal an, die Sitzung ist ordnungsgemäß zu Stande gekommen (die Einladung selbst muss ja nicht einmal schriftlich sein).
Um einen Beschluss fassen zu können, ist es nicht erforderlich, dass einer der beiden anwesend ist.
Wichtig ist: Wurde ordnungsgemäß geladen. sind Ersatzmitglieder (sofern erforderlich) geladen worden oder nicht. Lag eine Tagesordnung vor. Bestand Beschlussfähigkeit ....
Ansonsten - hat denn jemand beim Arbeitsgericht die Beschlussfassung in Zweifel gezogen?