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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ausserordentliche Kündigung rechtskräftig?

V
Vannelle
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage zur ausserordentlichen Kündigung. Wir haben im BR am 12.04 eine Mitteilung von der GL bekommen wegen einer fristlosen Kündigung. Der BR hat in seiner Sitzung am 12.04 darüber gesprochen und protokolliert das er der Kündigung nicht widerspricht. Es wurde aber kein Beschluß gefasst. Der GL wurde dieses am 12.04 mündlich mitgeteilt. Heute am 14.04 kam der MA mit der Kündigung(datiert vom 12.04) zu uns (BR), um mit uns darüber zu sprechen.Es gibt zwar weiterhin keinen Grund zum Widerspruch aber ist die Kündigung überhaupt rechtskräftig, da ja die Kündigung vor Ablauf der Anhörungsfrist (3 Tage) rausging?

Gruß Vannelle

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Community-Antworten (7)

H
Hannelore

14.04.2010 um 19:02 Uhr

wenn der BR keinen Beschluss gefasst hat und diesen dem AG mitgeteilt hat, muss der AG die Frist abwarten, denn dann kann er die Kündigung ausspreche, da dann er sich auf Fristablauf berufen kann.

Der AG sollte sofort zum Anwalt und Kündigungsschutzklage erheben.

D
DonJohnson

14.04.2010 um 19:10 Uhr

Bei einer außerordentlichen kann der BR eh nciht widersprechen, sondern lediglich Bedenken äußern. Dennoch seltsam, dass der BR nciht mal beschließt, dass sie keine Stellung abgeben...

P
peters

15.04.2010 um 02:31 Uhr

Zudem halte ich eine mündliche Antwort für äußerst fragwürdig. Ein Nachweis, ob und wann der BR überhaupt geantwortet hat, ist da ja kaum möglich.

Und bei dem Ausdruck "Mitteilung über eine Kündigung" könnte man Zweifel bekommen, ob es sich um eine vollständige Anhörung handelt.

Also Klage einreichen.

Aber noch ne Frage: "der Kollege kam jetzt am 14. zum BR..."

Hat der BR vorher etwa nicht mit dem Kollegen gesprochen???

V
Vannelle

15.04.2010 um 10:22 Uhr

Hallo erstmal allen vielen Dank für die Antworten!!

An Peters Nein wir hatten mit dem Kollegen vorher nicht gesprochen, da er zum einen schon vor Monaten einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat und freigestellt ist. Zum anderen die von der GL vorgelegten Gründe, die Emotionen im Gremium etwas kochen ließen. Letzendlich haben wir als Gremium aber falsch gehandelt, was sich jetzt aber nach den Antworten ja wieder positiv für den Mitarbeiter auswirkt, da er ja Zeit gewinnt.

B
BentoBox

15.04.2010 um 11:37 Uhr

"wenn der BR keinen Beschluss gefasst hat und diesen dem AG mitgeteilt hat, muss der AG die Frist abwarten,

"Also für mich klingt dieses "Der BR hat in seiner Sitzung am 12.04 darüber gesprochen und protokolliert das er der Kündigung nicht widerspricht. Es wurde aber kein Beschluß gefasst. Der GL wurde dieses am 12.04 mündlich mitgeteilt." nach einer abschließenden Stellungnahme, der AG muss dann den Fristablauf nicht abwarten.

D
DonJohnson

15.04.2010 um 16:41 Uhr

@Vannelle Nein wir hatten mit dem Kollegen vorher nicht gesprochen, da er zum einen schon vor Monaten einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat und freigestellt ist. Jetzt würde mich der Grund der fristlosen interessieren. Wenn er doch seit monaten schon frei gestellt ist, was könnte er dann an stellen um fristlos gekündigt zu werden???

V
Vannelle

15.04.2010 um 16:55 Uhr

@DonJohnson Du glaubst gar nicht was freigestellte Verkäufer so alles anstellen können...... wobei letzendlich aber Aussage gegen Aussage steht.

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