Erstellt am 05.09.2014 um 00:28 Uhr von metallica
Im Prinzip habt ihr das Hausrecht und könnt bestimmen wer bei der Sitzung dabei sein soll. Er muss euch nicht mitteilen was er besprechen will.
Wenn er nicht kommt, könnt ihr je nach Thema die Verhandlung für gescheitert erklären und die Einigungsstelle anrufen oder ihr diszipliniert ihn bei mitbestimmungspflichtigen Themen wie Überstunden und Einstellungen.
Es klingt danach, dass bei euch gerade Eiszeit herrscht. Wenn ihr ernsthaft mit dem AG reden wollt, bringen Hausverbote und irgendwelche Formhürden nichts. Wenn er jemanden mitbringen will, warum nicht? Wenn er mit euch reden will und ihr nicht vorbereitet seid, sagt es einfach und nächste Woche geht´s weiter.
Erstellt am 05.09.2014 um 08:13 Uhr von Pickel
Ihr werdet da gut vorbereitet mit einer beachtlichen Zahl an BRM sitzen. Wo ist das Problem, wenn er jemanden mitbringt, der evtl. Fakten besser kennt als er selbst und der ihn bei diesen Punkten auch unterstützt?
Geht nicht schon jetzt so feindlich in diese Gespräche rein!
Erstellt am 05.09.2014 um 09:12 Uhr von gironimo
Sehe ich auch so. Da der BR ja in Anwesenheit des NLL ja keine Beschlüsse fassen kann, handelt es sich doch allein um ein Informationsaustausch.
Bringt er Themen zur Sprache, die einer Beschlussfassung bedürfen und stehen diese Themen nicht auf der Tagesordnung, müsst Ihr das Thema eben bei der nächsten Sitzung unter Euch beraten und beschließen.
Erstellt am 05.09.2014 um 14:52 Uhr von wieso
vielen Dank für die Antworten.
Eiszeit- würde ich jetzt nicht unbedingt sagen. Es geht nur darum zu wissen was wäre wenn ... .
Erstellt am 05.09.2014 um 15:50 Uhr von Hoppel
@ wieso
"1. Darf der NLL jemanden zur Sitzung mitnehmen auch wenn derjenige nicht geladen ist?"
Naja ... würde nicht für guten Stil sprechen. Ansonsten käme es wohl darauf an, wer als Gast mitgebracht wird. Wenn der AG-Anwalt im Schlepptau dabei ist, fänd ich das als BR nicht so prickelnd.
"2. In der Einladung wurden die Themen angegeben die der BR besprechen möchte. Der NLL hat nicht auf die Einladung reagiert, wir gehen davon aus, dass er kommt."
Habt Ihr überhaupt um Bestätigung des Termins gebeten?
"Sehr geehrter Herr NLL,
im Rahmen des nächsten Monatsgesprächs möchten wir folgende Themen mit Ihnen besprechen: 1., 2., ...
Als Termin schlagen wir vor: Mo, ...., ...Uhr, Raum ...
Sollten wir bis ... nichts von Ihnen hören, gehen wir von einer Zusage aus. Ansonsten erwarten wir Ihren alternativen Vorschlag zu Zeit und Ort.
MfG"
"Sollte der NLL selbst Themen haben die er ansprechen möchte muss er die dem BR vor der Sitzung (Möglichkeit zur Vorbereitung) mitteilen?"
Muss er nicht!
"3. angenommen er kommt nicht. Was dann? "
Siehe Punkt 1. ! Wenn man eine Einladung erhält und nicht um eine Rückmeldung (Zu-/Absage) gebeten wird, hat das ein Gschmäckle. Könnte man nämlich auch davon ausgehen, dass die Einladung beliebig ist und es nicht wirklich darauf ankommt, ob man erscheint oder nicht!
Man könnte ja einfach mal einen Tag vorher bei der Sekretärin oder dem NLL selbst nachfragen, ob der Termin klappt oder nicht. Ein Termin kann ja auch schonmal untergehen und zwar ohne böse Absicht!
Erstellt am 05.09.2014 um 15:59 Uhr von wieso
in der Einladung stand, dass er sich melden sollte falls der Termin nicht passt damit wir zusammen einen anderen Termin finden.
Erstellt am 05.09.2014 um 17:05 Uhr von Hoppel
@ wieso
Grundsätzlich solltet ihr konkrete Fristen benennen (z.B. 10-14 Tage) innerhalb derer eine Rückantwort erwartet wird; erleichtert das Leben ungemein.
Also abwarten, ob der NLL erscheint oder nicht. Falls nicht, solltet ihr den Ball zurückspielen und den NLL unter Fristsetzung auffordern, Termin und Ort zu benennen.
Erstellt am 05.09.2014 um 17:25 Uhr von Pickel
"Sollten wir bis ... nichts von Ihnen hören, gehen wir von einer Zusage aus. Ansonsten erwarten wir Ihren alternativen Vorschlag zu Zeit und Ort. "
den Text find ich sehr unverschämt. Gehst du auch so mit anderen Geschäftspartnern um? ich hoffe nicht... Sofern kein belastetes Verhältnis besteht, sollte man schon die Formen der Höflichkeit wahren, und das heißt freundlich bitten (auch wenn man nicht bitten muss).
Also:
"Wir bitten um eine Bestätigung des Termins. Sollte Ihnen unser Vorschlag zeitlich nicht passen, bitten wir zeitnah um alternative Vorschläge Ihrerseits".
Erstellt am 05.09.2014 um 18:54 Uhr von Hoppel
@ Pickel
... wie etwas ankommt, fängt noch immer im Kopf und bei der eigenen Einstellung zu seinem Gegenüber an!
Ich verfasse und erhalte regelmäßig Schreiben mit diesem Wortlaut. Nicht nur mir erspart eine solche Formulierung Arbeit, da man nicht auch noch gezwungen ist, etwas bestätigen zu müssen, mit dem man einverstanden ist.
Deshalb unterstelle ich den Verfassern aber noch lange keine Unverschämtheiten und im umgekehrten Fall ist es genauso. In fast allen Fällen ist das einfach nur eine pragmatische Formulierung, nicht mehr und nicht weniger!
Erstellt am 05.09.2014 um 20:37 Uhr von wieso
der Wortlaut in der Einladung war:
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, falls Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können sollten. Wir können dann gemeinsam einen Ersatztermin abstimmen.
Ich schliesse mich aber den Ausführungen von Hoppel an. Klipp und klar auf den Punkt bringen das wäre eigentlich mein Ding aber meine BR Kollegen legen großen Weret darauf, dass wir ganz lieb und sehr freundlich sind.
Für mich hat das eine nichts mit dem anderen zu tun. Klipp und klar hat m.E. nichts mit Unverschämtheit zu tun sondern bringt "es" nur auf den Punkt. Das gleiche gilt, wenn ich der GF etwas mitteilen möchte, dann gebe ich persönlich gerne den entsprechenden § an. Meine Kollegen sind der Meinung das wäre zu hart, könnte als Belehrung aufgefasst werden und nicht gut ankommen. Wenn die Gegenpartei von nichts eine Ahnung zu haben scheint und alles in frage stellt scheint es mir aber die bessere Lösung zu sein gleich auf den § hinzuweisen.