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Konsultierung EBRM zum Personalgespräch

M
Muschelschubser
Okt 2022 bearbeitet

Moin,

heute mal eine ganz banale Frage:

Vorstand bittet kurzfristig um Personalgespräch, da wg. Corona, Urlaub etc. schon mehrere Absagen erfolgt sind.

MA hatte bereits Unterstützung BRM angekündigt, was auch i.O. ist.

Nun sind wg. Urlaub und Terminüberschneidungen keine ordentlichen BRM kurzfristig verfügbar.

1.) darf als Vertrauensperson auch ein EBRM mitgenommen werden? 2.) steht das irgendwo in einem Gesetz oder Urteil?

Vielen Dank!

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Community-Antworten (2)

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Relfe

11.10.2022 um 11:12 Uhr

wenn die BRM wegen Urlaub abwesend sind, rücken die EBRM per Gesetz nach, solange die BRM nicht erklärt haben trotz Urlaub als BRM tätig zu bleiben. Die nachgerückten EBRM übernehmen somit die Aufgaben der BRM. --> Ja, man kann also das EBRM mitnehmen (nur auf den richtigen Nachrücker achten)

ja das steht im BetrVG, das EBRM im Falle des Nachrückens alle Rechte eines BRM haben

https://www.bund-verlag.de/aktuelles~So-r%C3%BCcken-Ersatzmitglieder-in-den-Betriebsrat-nach~.html

"Während des zeitweiligen Eintretens nimmt das Ersatzmitglied nicht nur an den stattfindenden Betriebsratssitzungen teil, sondern hat alle Rechte und Pflichten eines Betriebsratsmitglieds."

M
Muschelschubser

11.10.2022 um 14:20 Uhr

Vielen Dank. So wird's dann wohl auch gemacht :-)

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