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AZUBI-Vertrag

H
Hetti
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Mitstreiter, meine Frage heute: Ein Auszubildender 16 Jahre alt, wird im Rahmen seiner Ausbildung auch in anderen verbundenen Firmen eingesetzt.
Hier entstehen Fahrzeiten für Hin- und Rückfahrt von je bis zu 1 1/2 Stunden. Außerdem ist bei der Entfernung die Fahrkarte nicht mehr gültig, da Bundesländer übergreifen. Muss man dies in Kauf nehmen? Danke für Eure Antworten und allen einen schönen Tag.

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

03.09.2014 um 13:40 Uhr

Kommt natürlich auch ein wenig darauf an, was im Vertrag steht.

Da aber der BR bei der betrieblichen Aus- und Weiterbildung in der Mitbestimmung ist, kann er diesen Punkt ja auch mit regeln, bevor er ja zu der Abwicklung der Ausbildung sagt.

Bei uns werden üblicher Weise die entstehenden zusätzlichen Kosten für Reise und Unterkunft wie Dienstreise vergütet.

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