Erstellt am 02.09.2014 um 18:00 Uhr von gironimo
Allein das Attest zwingt den AG nicht, den Kollegen in das 2-Schichtsystem zu übernehmen.
Im Gegenteil liefert ein derartiges Attest dem AG einen Hinweis, dass der AN seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr (nur noch eingeschränkt) nachkommen kann.
Dennoch hat zumindest der BR einige Ansatzpunkte.
Ich denke hier z.B. an § 80 Abs. 1 Nr.6 (ältere Arbeitnehmer) BetrVG
oder § 87 Abs. 1 Nr.2 (Schichtpläne) und 7 (Gesundheitsschutz) BetrVG.
Erstellt am 02.09.2014 um 18:04 Uhr von Hoppel
@ FrankCoe
Google mal: BAG, 9.4.2014, 10 AZR 637/13
Es geht um: Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit
Auch wenn hier die Klage einer Krankenschwester entschieden wurde, ist das Urteil in weiten Teilen auf andere Bereiche übertragbar.
Erstellt am 02.09.2014 um 18:17 Uhr von Snooker
Bei folgendem Link geht es zwar um eine Arbeitnehmerin die über 60 Jahre ist. Die Antwort scheint mir dort aber nicht so verfasst zu sein als das sie nur für AN Ü 60 verfasst zu sein
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=1610
Erstellt am 02.09.2014 um 18:51 Uhr von FrankCoe
Dann wird es wohl davon abhängen, wie genau die Unfähigkeit zur Nachtarbeit definiert wird. Ein einfaches Attest reicht wohl kaum, da muss erstmal die Betriebsärztin mit ins Boot.
Was dann daraus wird ist abzuwarten. Es besteht zumindest eine gute Chance den AG in die richtige Richtung zu lenken. Mal eben so " gibt es nicht", kann er wohl vergessen.
Also vielen Dank erstmal.
Erstellt am 02.09.2014 um 20:06 Uhr von chappi
Schaut Euch bitte mal den §6 Abs.4(a) ArbZG an.
Danach kann der Kollege den Einsatz auf einem Tagschichtarbeitsplatz verlangen, wenn eine Gesundheitsgefährdung durch Nachtarbeit festgestellt wird.
Für eine Ablehnung durch den AG braucht dieser dringende betriebliche Gründe. Ein einfaches "geht nicht" reicht definitiv nicht.
Erstellt am 02.09.2014 um 20:42 Uhr von Snooker
Daher mein eingestellter Link chappi
Erstellt am 02.09.2014 um 22:00 Uhr von AlterMann
Ich stelle mir vor, der Kollege wird öfter krank, weil er die Nachtschichten nicht mehr stemmen kann. Irgendwann will der Chef ihm krankheitbedingt kündigen wollen. Das kann er erfolgreich nur, wenn er ein BEM durchgeführt hat. Im BEM-Gespräch legt der Kollege das Attest wieder vor, dass er keine Nachtschicht mehr machen kann.
Folge: Kündigung geht nicht, da es eine Lösung zu den gesundheitlichen Problemen gibt. Er wird also aus der Schicht rausgenommen.
Fazit: Das hätte der Chef auch billiger haben können. Aber wer nicht zuhören will...
Mein Eindruck: FrankCoe hat keinen schlauen Chef.
@ FrankCoe: Hoffe, Du hast Deinen Spaß bei der Antwort.