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AN will Schichtsystem wegen gesundheitlicher Probleme wechseln

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FrankCoe
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege hat ein Attest von seinem Hausarzt, darin steht er solle keine Nachtschichten mehr machen. Dieser Kollege arbeitet im 3-Schicht System und ist 56 Jahre alt. Die Nachtschichten machen im schwer zu schaffen, er hatte deswegen auch schon mehrfach eine AU. Er würde gern das Schichtsystem verlassen, auch wenn es geldliche Nachteile bringt. Der AG weigert sich den Kollegen in ein 2-Schicht System zu versetzen. Gibt es da gesetzliche Vorgaben, darf der AG das ablehnen, oder muss er Rücksicht auf die gesundheitlichen Belange des Kollegen nehmen? Bitte schreibt mir mal Eure Meinung oder auch wie in Euren Betrieben damit umgegangen wird. Urteile vom AG oder so. Vielen Dank im Voraus.

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Community-Antworten (7)

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gironimo

02.09.2014 um 20:00 Uhr

Allein das Attest zwingt den AG nicht, den Kollegen in das 2-Schichtsystem zu übernehmen.

Im Gegenteil liefert ein derartiges Attest dem AG einen Hinweis, dass der AN seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr (nur noch eingeschränkt) nachkommen kann. Dennoch hat zumindest der BR einige Ansatzpunkte.

Ich denke hier z.B. an § 80 Abs. 1 Nr.6 (ältere Arbeitnehmer) BetrVG oder § 87 Abs. 1 Nr.2 (Schichtpläne) und 7 (Gesundheitsschutz) BetrVG.

H
Hoppel

02.09.2014 um 20:04 Uhr

@ FrankCoe

Google mal: BAG, 9.4.2014, 10 AZR 637/13

Es geht um: Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

Auch wenn hier die Klage einer Krankenschwester entschieden wurde, ist das Urteil in weiten Teilen auf andere Bereiche übertragbar.

S
Snooker

02.09.2014 um 20:17 Uhr

Bei folgendem Link geht es zwar um eine Arbeitnehmerin die über 60 Jahre ist. Die Antwort scheint mir dort aber nicht so verfasst zu sein als das sie nur für AN Ü 60 verfasst zu sein http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=1610

F
FrankCoe

02.09.2014 um 20:51 Uhr

Dann wird es wohl davon abhängen, wie genau die Unfähigkeit zur Nachtarbeit definiert wird. Ein einfaches Attest reicht wohl kaum, da muss erstmal die Betriebsärztin mit ins Boot. Was dann daraus wird ist abzuwarten. Es besteht zumindest eine gute Chance den AG in die richtige Richtung zu lenken. Mal eben so " gibt es nicht", kann er wohl vergessen. Also vielen Dank erstmal.

C
chappi

02.09.2014 um 22:06 Uhr

Schaut Euch bitte mal den §6 Abs.4(a) ArbZG an.

Danach kann der Kollege den Einsatz auf einem Tagschichtarbeitsplatz verlangen, wenn eine Gesundheitsgefährdung durch Nachtarbeit festgestellt wird. Für eine Ablehnung durch den AG braucht dieser dringende betriebliche Gründe. Ein einfaches "geht nicht" reicht definitiv nicht.

S
Snooker

02.09.2014 um 22:42 Uhr

Daher mein eingestellter Link chappi

A
AlterMann

03.09.2014 um 00:00 Uhr

Ich stelle mir vor, der Kollege wird öfter krank, weil er die Nachtschichten nicht mehr stemmen kann. Irgendwann will der Chef ihm krankheitbedingt kündigen wollen. Das kann er erfolgreich nur, wenn er ein BEM durchgeführt hat. Im BEM-Gespräch legt der Kollege das Attest wieder vor, dass er keine Nachtschicht mehr machen kann. Folge: Kündigung geht nicht, da es eine Lösung zu den gesundheitlichen Problemen gibt. Er wird also aus der Schicht rausgenommen. Fazit: Das hätte der Chef auch billiger haben können. Aber wer nicht zuhören will...

Mein Eindruck: FrankCoe hat keinen schlauen Chef.

@ FrankCoe: Hoffe, Du hast Deinen Spaß bei der Antwort.

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