Erstellt am 02.09.2014 um 10:35 Uhr von gironimo
Ablehnen kann er immer. Wenn es ein erfahrener Ex-BR ist weiß er auch, dass dann aber kein anderes Ersatzmitglied geladen werden kann, weil er nicht echt verhindert ist. Ihr seit dann einer weniger am Tisch.
Das muss der BRV beachten.
Ihr solltet einmal mit dem Kollegen reden, ob er nicht unter diesen Umständen (fehlendes Interesse) besser seinen Rücktritt erklärt, um anderen die Teilnahme an der BR-Sitzung zu ermöglichen.
Erstellt am 02.09.2014 um 11:07 Uhr von Hoppel
@ Felsen
"Kann ein Ersatzmitglied aus den genannten Gründen die Teilnahme ablehnen oder muss es nach der Einladung auch an der Sitzung teilnehmen?"
Das E-BRM ist natürlich zur Sitzungsteilnahme verpflichtet. Aber wenn es aus welchen Gründen auch immer nicht will, kann man das Ersatzmitglied auch nicht in Handschellen vorführen lassen.
"Welche Konsequenzen muss der BR-Vorsitzende ziehen?"
Der BRV muss auch zukünftig ordnungsgemäß zur BR-Sitzung laden. Kann dieses Ersatzmitglied keinen Verhinderungsgrund i.S.d. BetrVG geltend machen, darf KEIN anderes Ersatzmitglied geladen werden.
Wenn sich dieses E-BRM im Rahmen einer zeitweiligen Stellvertretung auch weiterhin weigert, an BR-Sitzungen teilzunehmen ohne dass es verhindert ist, könnte man als BR auch mal ganz laut über ein Ausschlussverfahren nachdenken.
BRV und ggf. stellv. BRV sollten diese Konsequenz in einem persönlichen Gespräch aufzeigen. Macht aber nur Sinn, wenn das Gremium von der 23er Option auch tatsächlich Gebrauch machen würde.