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Assistentin der Geschäftsleitung

T
Tulpe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, brauche mal Hilfe. Wir haben eine Neu Einstellung Assistentin der Geschäftsleitung mit Bachelor. Ist diese Weisungsbefugt? Haben Verschiedene Abt. und immer Bereichsleiter. Anweisung ich möchte das Sie sofort das ...... machen. Bereichsleiter ist Machtlos und Ihn/Sie stört das. Ausserdem haben wir schon einen Assistenten der Geschäftsleitung mit Studium, der liegt eine Gehaltsstuffe unter der Bchelor. Wie können wir Reagieren?? Vielen Dank für Eure Hilfe

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Community-Antworten (2)

P
Pickel

01.09.2014 um 11:19 Uhr

Ob sie weisungsbefugt ist, kann doch nun wirklich niemand aus diesem Forum wissen. Da müsst ihr den Chef anschreiben und um eine Aktualisierung des Organigrams oder zumindest um eine schriftl. Klarstellung bitten.

Wenn ihr ihrer Einstellung schon zugestimmt habt, könnt ihr auch von der Eingruppierung erst einmal wenig machen - außer erst einmal nur zu fordern.

G
gironimo

01.09.2014 um 16:43 Uhr

Studium allein macht noch keine Führungskompetenz (eher weniger).

Auch ich denke: Macht von Eurem Informationsanspruch (§ 80 Abs. 2 BetrVG und § 92 BetrVG) ausgiebig gebrauch.

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