Erstellt am 08.01.2007 um 15:32 Uhr von paula
also für den kündigungsschutzprozess würde diese sache etwas hergeben, aber kollektivrechtlich????
es gibt evtl. einen ansatzpunkt: die verlagerung könnte für die MA die jetzt die aufgaben übernehmen sollen ggf. eine versetzung darstellen. dabei kommt es jetzt aber darauf an, was und in welchem umfang hier verlagert wird.
ein anderer ansatzpunkt könnte evtl. § 111 BetrVG sein. aber dafür fehlt hier noch ein wenig sachverhaltsdarstellung. wie groß ist das unternehmen, wie groß der betrieb? gibt es einen einheitlichen entschluss des AG? wie viele MA sind betroffen?
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