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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umverteilung von Arbeiten gekündigter Mitarbeiter - mitbestimmungspflichtig?

B
BuBu
Jan 2018 bearbeitet

per 31.12.06 wurde der Assistentin des Buisiness Managers unter dem Aspekt gekündigt, dass er diese Position nicht mehr bekleidet, und er in diese Funktion keine Unterstützung durch eine Assistentin benötigt. Nun werden die Aufgaben dieser Assistentin hier auf hauptsächlich 1 Person, der Rest auf 2 andere Stellen verteilt. Ist dieses durch den BR mitbestimmungspflichtig? Und darf das eigentlich so sein'??? Zusätzlich wurden 2 weiteren Mitarbeitern gekündigt(leider haben die sich mit Abfindungen raus==>kündigen lassen). Diese Arbeiten werden auch umverteilt.Vielen Dank für Antwort - BR Vors. BuBu

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Community-Antworten (1)

P
paula

08.01.2007 um 16:32 Uhr

also für den kündigungsschutzprozess würde diese sache etwas hergeben, aber kollektivrechtlich????

es gibt evtl. einen ansatzpunkt: die verlagerung könnte für die MA die jetzt die aufgaben übernehmen sollen ggf. eine versetzung darstellen. dabei kommt es jetzt aber darauf an, was und in welchem umfang hier verlagert wird.

ein anderer ansatzpunkt könnte evtl. § 111 BetrVG sein. aber dafür fehlt hier noch ein wenig sachverhaltsdarstellung. wie groß ist das unternehmen, wie groß der betrieb? gibt es einen einheitlichen entschluss des AG? wie viele MA sind betroffen?

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