beschluss oder nicht, für brief an den arbeitgeber
hallo, folgendes thema,wir haben einen Brief an unsere vorgesetzte geschickt das wir möchte das sie uns über bestimmte sachen informiert,wo wir auch wissen das wir laut betriensverfassungsrecht ein recht drauf haben.nun ist die vg der meinung,wir müssen darüber ein beschluss fassen.so wäre ihre information von der gewerkschaft.unseren brief hat uns aber soweit unsrere gewerkschaft diktiert.und nun i´hat unsrere brv ihr auch gesagt das wir darüber kein beschluss fassen müssen.wir waren uns ja auch im gremium darüber einig das wir den schreiben.wie ist nun die lage...brauchen wir nen beschluss,wenn wir möchten das uns nach gesetz bestimmte dinge mitgeteielt werden?danke
Community-Antworten (10)
28.10.2011 um 17:42 Uhr
Wenn der Brief die Meinung des Betriebsrats darstellt, muss über diesen auch abgestimmt werden. Selbst wenn die Textvorlage von außen an Euch herangetragen wurde (was ja vielleicht hilfreich war, weil es Euch noch an Erfahrung fehlt.
Schließlich enthält der Brief ja (so wie ich Dich verstehe) berechtigte Forderungen an den Arbeitgeber, seinen Informationsplichten nach zu kommen. Wenn Ihr alle einer Meinung gewesen seit, hätte nur der Vorsitzende darüber abstimmen lassen sollen. Ihr könnt es ja noch einmal nachholen. Schreibt auf die nächste Tagesordnung den Punkt: Beschlußfassung über das Schreiben an ........ vom .....
28.10.2011 um 17:59 Uhr
Hallo, @gironimo, warum muss ich einen Beschluss fassen wenn mir die Informationen laut Gesetz zustehen??
28.10.2011 um 18:10 Uhr
@nickel euer Ansprechpartner sollte der Arbeitgeber sein. Wenn ihr Informationen wollt müsst ihr dem AG den Brief schreiben. Falls der AG seiner Informationspflicht nicht nachkommt ist es soweit einen Beschluss zur Beauftragung eines RA zu fassen und dies dem AG vor Beauftragung mitteilen.
@gironimo ich glaube diese Vorgehensweise würde die Br Arbeit sehr erschweren.
28.10.2011 um 18:11 Uhr
@nickel
schon geschult? Ich glaube es wird Zeit!
28.10.2011 um 19:05 Uhr
...wir haben einen Brief an unsere vorgesetzte geschickt...
Ansprechpartner ist immer zuerst der Arbeitgeber, denn nur er hat gegenüber den Vorgesetzten ein Weisungsrecht. Es ist Aufgabe des Arbeitgeber zu überwachen, dass die Vorgesetzten sich an das BetrVG halten und nicht Aufgabe des Betriebsrat. Und im Streitfall könnt ihr nur den Arbeitgeber auf Informationsherausgabe verklagen.
...so wäre ihre information von der gewerkschaft... Ein Arbeitgeber holt sich seine Informationen nicht bei der Gewerkschaft, -> dazu das vorher geschriebene
nun ist die vg der meinung,wir müssen darüber ein beschluss fassen
Mainpower hat es bereits erwähnt. Eure Informationen müsst ihr nicht per Beschluss anfordern, sondern der Arbeitgeber hat die Pflicht aus dem Gesetz diese zu liefern. z.B. §80 (2) "...ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zu informieren...". Wenn ihr ein Erinnerungsschreiben verfasst habt ist es auch in Ordnung. Der Inhalt eures Schreibens ist nicht bekannt, sollte jedoch z.B. eine Aufforderung stehen etwas zu unterlassen oder ihr Fristen für die Informationen setzt, braucht es einen Beschluss.
Bei Schreiben an den AG empfiehlt sich generell eine Abstimmung. Das zeigt, dass man als Betriebsrat spricht und hinter der Aktion steht und man hat es im Protokoll für alle Fälle. Das versäumte könnt ihr übrigens in der nächsten Sitzung nachholen, einfach darüber abstimmen, das war es.
Ich wünsche euch einen langen Atem, bis ihr euren Laden so weit bekommt, dass man euch ernst nimmt.
28.10.2011 um 19:32 Uhr
nickel, abgesehen davon, dass der Arbeitgeber Ansprechpartner des BR ist, außer er deligiert an andere, vergebt ihr euch doch nichts wenn ihr in den nächsten Brief schreibt: Der BR hat beschlossen... Wenn die das brauchen.
29.10.2011 um 02:30 Uhr
Ich glaube hier wird der Begriff des "Beschlusses" wieder mal missverstanden....
Das BetrVG sagt dazu unmissverständlich: Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. (§26 BetrVG) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. (§33 BetrVG).
Daraus also: NUR der BRV (oder sein Stellv.) kontaktiert den AG (oder dessen Vertreter) und NUR im Rahmen eines BESCHLUSSES. Kein Beschluss, kein Kontakt durch den BRV gegenüber dem AG, kein Brief, keine eMail, kein Anruf, kein persönliches Statement, gar nichts. Der Beschluß ist eine Willensäußerung des Gremiums, dazu ist dieser Wille zu ermitteln. Das Gesetz sagt nix von "Wahl", oder "förmlicher Abstimmung", nur von "Mehrheit". Wie der BR diese Mehrhait bestimmt ist nicht klar, i.d.R. wird eine "förmliche Abstimmung" angenommen, damit die Mehrheit in der notwendigen Niederschrift fixiert werden kann. Aber auch die simple Frage "ist wer dagegen" und im BR regt sich kein Widerstand ist im Sinne des BetrVG eine Meinungsbildung die genau so protokolliert werden kann und: ja, das ist eine Beschlussfassung.
Insofern wird dieser Begriff überstrapaziert! In einer Sitzung ist es quasi unmöglich, das der BRV OHNE Beschluß handelt. Im Extremfall läuft der Beschluß so: BRV: "Ich schreibe einen Brief an den AG!" Die teilnehmenden BR: Nicken, Keine Reaktion, vielleicht auch vereinzeltes Kopfschütteln. Der BRV: Wir aktiv, schreibt den Brief, unterschreibt, gibt ihn in die Post. Die teilnehmenden BR akzeptieren dies ohne Widerspruch.
WAS zum Geier soll das gewesen sein, wenn nicht der Beschluß die Handlung des BRV zu sanktionieren? Formell wirft die Sache einige Probleme bei der Niederschrift auf. Aber so lange der BR keine andere Willensäußerung von sich gibt ist davon auszugehen, dass das eine Zustimmung war, sonst hätte irgendeiner der BRM den BRV STOPPEN müssen.
Man möge mich jetzt steinigen wenn ich das Heiligtum "Beschlussfassung" so trivialisiere, aber wie man an der Antwort von Lernender an gironimo sieht ist das halt nun mal eine Praxis die häufig vorkommt, nur das man es nicht als "Beschluß" erkennt. Aber JEDE Handlung des BR ist die Folge eines (expliziten oder impliziten) Beschlusses. Ansonsten wäre es die Handlung eines einzelnen und die ist und bleibt rechtlich unbeachtlich. BTW: Soll doch am Ende der AG beweisen das ein Beschluß nicht formgerecht war. In den meisten Fällen läßt sich ein derartiger Beschluß "heilen", nur in den Fällen mit Fristen sollte man auf "formellen" Beschluß achten....
BTW: Lieber Fragesteller, bitte bearbeite Deine FRAGE und nimm den Haken bei "nur 7 Antworten" raus, danke.
30.10.2011 um 21:02 Uhr
jetzt bin ich noch mehr verwirrt.also muss ich selbst für sachen die uns vom gesetz zustehen erst nen beschluss im gremium fassen?die brv darf den brief an den vg nich alleine schreiben?
31.10.2011 um 09:10 Uhr
@rkoch NUR der BRV (oder sein Stellv.) kontaktiert den AG (oder dessen Vertreter) und NUR im Rahmen eines BESCHLUSSES. Kein Beschluss, kein Kontakt durch den BRV gegenüber dem AG, kein Brief, keine eMail, kein Anruf, kein persönliches Statement, gar nichts.
ein Mitarbeiter bittet den BRV ihn bei einem Gespräch mit dem AG zu begleiten. Brauch er einen Beschluss des Gremiums um den Mitarbeiter zu begleiten? Ich sage nein. Der BRV bereitet die nächste Sitzung vor, dazu benötigt er noch Unterlagen des AG. Er fordert diese Unterlagen an ohne Beschluss, ja er setzt sogar eine Frist mit der Ankündigung bei nicht Einhaltung einen RA zu beauftragen. Der AG reagiert nicht. Auf der nächsten Sitzung wird der Beschluss gefasst einen RA zu beauftragen. Wo ist das Problem?
31.10.2011 um 09:43 Uhr
ein Mitarbeiter bittet den BRV ihn bei einem Gespräch mit dem AG zu begleiten. Brauch er einen Beschluss des Gremiums um den Mitarbeiter zu begleiten? Ich sage nein.
Bisserl spät, aber:
Da hast Du vollkommen Recht! Das ist aber auch eine ganz andere Baustelle. Hier geht es eben nicht um die MBR des BR sonder, wie die große Überschrift über dem ganzen Gesetzesblock sagt, um die "Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers" und in den Fällen wo das geht steht eben explizit: "Der Arbeitnehmer kann bei der Erörterung ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen.". Die Sache geht also vom AN selbst aus, und nicht vom BR! Kontrast dazu: §85 BetrVG, hier wird wieder der BR aktiv, also BRV handelt auf Beschluß des BR!
Der BRV bereitet die nächste Sitzung vor, dazu benötigt er noch Unterlagen des AG. Er fordert diese Unterlagen an ohne Beschluss, ja er setzt sogar eine Frist mit der Ankündigung bei nicht Einhaltung einen RA zu beauftragen. Der AG reagiert nicht. Auf der nächsten Sitzung wird der Beschluss gefasst einen RA zu beauftragen. Wo ist das Problem?
Ich bestreite nicht dass das in der Praxis oft so läuft - man versteht das unter "die Geschäfte des BR führen", und grundsätzlich wird das keine Probleme aufwerfen. Aber FORMELL, und das ist es ja was die Vorgesetzte von nickel will, braucht es einen Beschluß damit der BRV die Daten anfordern kann.
Es KANN aber auch im Sinne des BR liegen, die fehlenden Informationen NICHT vorab anzufordern. Man stelle sich vor: Anhörung zur Kündigung, der AG gibt wesentliche Informationen nicht an, der BRV schreibt einen höflichen Brief "Lieber AG für unserer Anhörung zur Kündigung fehlt uns noch die Kündigungsfrist und die Begründung für die Kündigung"..... Got it? Das ist der Extremfall, aber grundsätzlich kann diese Situation bei jeder Form der MB des BR unerwünscht sein, z.B. um eine Sache hinauszuzögern und dem AG den schwarzen Peter zuzuschieben....
Verwandte Themen
Verletzung Briefgeheimnis?
Hallo BR Kollegen, zu einem Erstaunlichen Fall hätte ich gerne mal Eure Meinung und wie würdet Ihr vorgehen? Ein Arbeitskollege hat einen keinen Arbeitsunfall und muss zur Wundversorgung in das nahe
Darf das der BR Vorsitzende??
Hallo! Ich habe bei der letzten Sitzung einen Betriebsratsinternen Brief an den Vorsitzenden geschrieben, wo ich mich über die Beisitzer des Betriebsrates der Einigungsstelle beschwert habe. Heute ko
BR-Vorsitzender teilt Informationen nicht
Unser BR-Vorsitzender ist sehr zurückhaltend mit Informationen. Jüngstes Beispiel: Es wird ein Beschluss gefasst, dass ein Brief an einen Geschäftsführer geschrieben werden soll. Diesen Brief schreibt
Brief des Betriebsrats an die Geschäftsführer mit Folgen
Hallo. Ich habe folgende Frage: Mein Vorgesetzter kam mit einem Brief der vom Betriebsrat an die Geschäftsführung geschickt wurde. In sämtlichen Punkten ging es um Sachverhalte die meine Abteilung be
Verdacht auf Wahlbetrug
Letzte Woche am Freitag war bei uns im Betrieb Betriebsratswahl. Es wurde natürlich am selben Tag die Stimmen gezählt. Am Montag wurde das Ergebniss bekannt gemacht. Ich bekamm 28 Stimmen laut Kollege