Ich glaube hier wird der Begriff des "Beschlusses" wieder mal missverstanden....
Das BetrVG sagt dazu unmissverständlich:
Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. (§26 BetrVG)
Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. (§33 BetrVG).
Daraus also:
NUR der BRV (oder sein Stellv.) kontaktiert den AG (oder dessen Vertreter) und NUR im Rahmen eines BESCHLUSSES. Kein Beschluss, kein Kontakt durch den BRV gegenüber dem AG, kein Brief, keine eMail, kein Anruf, kein persönliches Statement, gar nichts.
Der Beschluß ist eine Willensäußerung des Gremiums, dazu ist dieser Wille zu ermitteln. Das Gesetz sagt nix von "Wahl", oder "förmlicher Abstimmung", nur von "Mehrheit". Wie der BR diese Mehrhait bestimmt ist nicht klar, i.d.R. wird eine "förmliche Abstimmung" angenommen, damit die Mehrheit in der notwendigen Niederschrift fixiert werden kann. Aber auch die simple Frage "ist wer dagegen" und im BR regt sich kein Widerstand ist im Sinne des BetrVG eine Meinungsbildung die genau so protokolliert werden kann und: ja, das ist eine Beschlussfassung.
Insofern wird dieser Begriff überstrapaziert! In einer Sitzung ist es quasi unmöglich, das der BRV OHNE Beschluß handelt. Im Extremfall läuft der Beschluß so:
BRV: "Ich schreibe einen Brief an den AG!"
Die teilnehmenden BR: Nicken, Keine Reaktion, vielleicht auch vereinzeltes Kopfschütteln.
Der BRV: Wir aktiv, schreibt den Brief, unterschreibt, gibt ihn in die Post.
Die teilnehmenden BR akzeptieren dies ohne Widerspruch.
WAS zum Geier soll das gewesen sein, wenn nicht der Beschluß die Handlung des BRV zu sanktionieren? Formell wirft die Sache einige Probleme bei der Niederschrift auf. Aber so lange der BR keine andere Willensäußerung von sich gibt ist davon auszugehen, dass das eine Zustimmung war, sonst hätte irgendeiner der BRM den BRV STOPPEN müssen.
Man möge mich jetzt steinigen wenn ich das Heiligtum "Beschlussfassung" so trivialisiere, aber wie man an der Antwort von Lernender an gironimo sieht ist das halt nun mal eine Praxis die häufig vorkommt, nur das man es nicht als "Beschluß" erkennt. Aber JEDE Handlung des BR ist die Folge eines (expliziten oder impliziten) Beschlusses. Ansonsten wäre es die Handlung eines einzelnen und die ist und bleibt rechtlich unbeachtlich. BTW: Soll doch am Ende der AG beweisen das ein Beschluß nicht formgerecht war. In den meisten Fällen läßt sich ein derartiger Beschluß "heilen", nur in den Fällen mit Fristen sollte man auf "formellen" Beschluß achten....
BTW: Lieber Fragesteller, bitte bearbeite Deine FRAGE und nimm den Haken bei "nur 7 Antworten" raus, danke.