Erstellt am 28.08.2014 um 10:53 Uhr von Dezibel
Bist Du sein Arbeitgeber oder einer seiner Dackel?
Dann bist Du hier falsch.
Erstellt am 28.08.2014 um 11:00 Uhr von gironimo
Wie löst man dass am elegantesten?
Laß´ ihn mal machen. Wenn er mit dem AG einen Aufhebungsvertrag aushandeln will, ist das allein seine Sache. Der BR hat da keine Finger im Spiel.
Erstellt am 28.08.2014 um 11:21 Uhr von Kulum
"schon" 5 Wochen Krankentage???
Vor über 20 Jahren hat das BAG schonmal entschieden, dass der AG eine Lohnfortzahlung von sechs Wochen im Jahr grundsätzlich hinzunehmen hat. Und ihr sschlagt euch sogar schon nach fünf Wochen auf die Seite des AG???
Nich schlecht.
Was ihr in der Sache machen könnt? Mit dem MA reden, herausfinden wo sein Problem liegt - wäre schonmal ein Anfang
Erstellt am 28.08.2014 um 12:17 Uhr von ickederdicke
Frage: hat er 2017 bei 7 Wochen AU ein BEM angeboten bekommen ?
Für 2014 ist das auch nur noch eine Woche entfernt...
Da hätte 2013 schon vieles geklärt werden können.
Erstellt am 28.08.2014 um 12:38 Uhr von hollister
BEM gab es letztes Jahr nicht. BEM muss der MA, soweit ich weiß, ja auch nicht machen wenn er nicht will.
Wir sind ein relativ neues Unternehmen und den BR gibt es auch erst seit 2014. Von daher hat man an solche Sachen letztes Jahr noch nicht gedacht.
Erstellt am 28.08.2014 um 12:38 Uhr von Dezibel
Aber hallo, dein Eröffnungsthread las sich aber ganz anders.
Da ging es nicht um BR, da ging es darum, (Gedächtnisprotokoll) die Sache schnell, billig etc zu ende zu bringen!
Ich finde es nicht in Ordnung, derart sinnentstellend zu editieren!
Erstellt am 28.08.2014 um 13:16 Uhr von Kulum
Also falls deine Frage auf Kündigung hinauslaufen sollte, der AN ist im Moment noch, wenigstens nach meiner bescheidenen Einschätzung, weit weit davon entfernt, wirksam krankheitsbedingt gekündigt zu werden.
Im übrigen, nach sechs Wochen muss der AG ein BEM anbieten. Niemand hindert ihn das BEM auch schon früher anzubieten.
Einen etwas faden Beigeschmach bekommt das Ganze aber. Die Kritik an dem Kollegen merkt man deinem Schreiben deutlich an. Dass dein AG seinen Pflichten nicht nachkommt verharmlost du dagegen.
Zitat: "Von daher hat man an solche Sachen letztes Jahr noch nicht gedacht."
Irgendwas läuft da bei deiner Denke falsch.
Lass erstmal den AG seine Pflichten erfüllen bevor du darüber nachdenkst dem AN in Ketten zu legen. Zumal der AN sich durchaus im Rahmen bewegen dürfte
Erstellt am 28.08.2014 um 13:20 Uhr von Bürokrat
@ gironimo: Du wirst doch nicht ernsthaft jemandem einen Aufhebungsvertrag empfehlen wollen!? Der ist ausschließlich dann sinnvoll, wenn es für den AN schnell gehen muss auszuscheiden, weil er direkt in einem anderen Unternehmen anfangen kann.
Was spricht gegen eine Einigung auf ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber, mit Abfindung und dafür im Gegenzug Verzicht des AN auf Kündigungsschutzklage?
Dann gibt's sogar Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit und Anrechnung der Abfindung...
@ hollister: Wenn euer Unternehmen noch so neu ist, kommen doch sowieso nicht mehr als ein oder zwei Monatsgehälter als Abfindung in Frage. Von "ordentlich versüßt" und "teuer für den AG" kann da wohl keine Rede sein.
Erstellt am 28.08.2014 um 13:33 Uhr von Dezibel
Wenn hollister Betriebsrat ist, fress ich hier meine Tastatur. Anfangs war davon keine Rede und der ehemals letzte Satz passte auch genau auf das Gegenteil.
Erstellt am 28.08.2014 um 14:33 Uhr von hollister
Es ist doch schön, wenn man solche hilfreichen Beiträge wie die von Dezibel bekommt.
Das hilft sicherlich allen Forum-Usern weiter.
Erstellt am 28.08.2014 um 15:02 Uhr von Kulum
Also wenn die ordentliche Kündigung wenig bis keine Aussicht auf Erfolg hätte, fallen Abfindungen auch gerne ein wenig großzügiger aus. Und wegen einem Jahr sieben Wochen AU und einem zweiten Jahr fünf Wochen AU - den Kündigungsgrund wüsste ich da gern
Erstellt am 28.08.2014 um 15:24 Uhr von gironimo
Bürokrat -
nein - empfehle ich niemanden. Die Frage klang aber so, als wolle der AN selbst dort hin...
Erstellt am 29.08.2014 um 22:30 Uhr von Mario
Sollen sie doch kündigen. Nach meiner persönlichen Meinung kann der Arbeitnehmer gelassen einem Rechtsstreit entgegen sehen.