Erstellt am 26.08.2014 um 15:42 Uhr von Pickel
Eine grundsätzlich ordnungsgemäße Abmahnung kann nur dann entfernt werden, wenn keine Veranlassung mehr besteht von einer Wiederholungsgefahr auszugehen. Also zB bei Umsetzung in eine Abteilung, in der die abgemahnten Vorfälle ausgeschlossen sind.
Erstellt am 26.08.2014 um 15:54 Uhr von Kulum
da fallen mir schon ein paar Gründe mehr ein, warum eine Abmahnung entfernt werden "kann". Sogar einige, warum sie entfernt werden müsste. Die Frage ist aber, warum ist der Kollege so scharf darauf, dass die Abmahnung entfernt wird? Was sollte die Abmahnung böses mit der Personalakte machen, solange diese sich dort befindet?
http://www.hensche.de/Entfernung_Abmahnung_Entfernung_einer_Abmahnung_aus_Personalakte_BAG_2AZR782-11.html
Erstellt am 27.08.2014 um 09:06 Uhr von gironimo
Ich würde sie einfach da liegen lassen, wo sie ist. Abmahnungen "verblassen" auch und verlieren ihre Wirkung, wenn sie zu alt sind.
Klagt man beim Gericht, läuft man Gefahr mit Stempel und Siegel bestätigt zu bekommen, dass die Abmahnung berechtigt war und u.U. noch in der Akte zu verbleiben hat.
Erstellt am 28.08.2014 um 10:05 Uhr von Hartmut
Hallo Ottokar, MUSS: nein, KANN: ja. Natürlich kann sie der AG jederzeit entfernen (aus der Personalakte, meinst du sicher) und zerreissen, und es ist nicht verkehrt, ihn nach den 'üblichen' 2 Jahren daran zu erinnern. Alle seriösen AG werden das dann auch tun.
Die anderen AG werden es nicht tun und die Abmahnungen in der Akte 'vergammeln' lassen. Das sollte man dann auch hübsch so sein lassen, wie gironimo schon sagt. Denn ein AG mit 'Leichen' im Schrank ist vor Gericht nur begrenzt glaubwürdig.