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Teilnahmerecht SBV

L
Leuchtfeuer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo und guten Morgen,

muss die SBV zur jeder Sitzung des BR und anderer Ausschüsse eingeladen werden? Und wenn ja, darf Sie die ganze Zeit teilnehemen , oder beschränkt sich das Teilnahmerecht der SBV nur auf Punkte die Schwerbehinderte betreffen.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (3)

S
Snooker

25.08.2014 um 12:32 Uhr

Ja die SBV ist vom BR zu jeder Sitzung zu laden. Ob Themen sind die die Schwerbehinderten im Betrieb betrifft entscheidet die SBV und nicht der BRV. Dies sollte auch Antwort sein auf die Frage wie lange ein SBV an der Sitzung teil nimmt.

G
gironimo

25.08.2014 um 12:32 Uhr

§ 32 BetrVG Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung (§ 94 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) kann an allen Sitzungen des Betriebsrats beratend teilnehmen.

Keine Einschränkung also. Die SchwerBV kann auch am Monatsgespräch nach § 74 BetrVG teilnehmen.

I
ickederdicke

26.08.2014 um 13:44 Uhr

@ gironimo, es wäre der § 95 (4) und (8) SGB IX klugscheissermodus aus

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