Hi,
In unserem Betrieb steht am Montag ein Monatsgespräch an (das erste während meiner Amtszeit als BR-Mitglied/Vorsitzender) und unser Vorgesetzter hat uns darum gebeten, eine Themenliste anzufertigen, damit er sich ausreichend vorbereiten könne. Ich habe ihm diese Liste gern ausgestellt, da ich auf eine friedliche Zusammenarbeit mit ihm gehofft habe. Als ich ihn darum bat, ebenfalls eine Liste aufzustellen entgegnete er mir, dass er dies nicht tun wolle. Ich habe ihm wenig später mit unserer Themenliste zusammen, die schriftliche Bitte übermittelt, uns doch eine Liste anzufertigen, damit auch wir ihm qualifiziert anworten könnten. Er hat mir in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass er jenes Schriftstück als Androhung verstehe, er sich wundern würde, was ich mir als BR-Vorsitzender rausnehmen würde und für "so einen Mist" Arbeitsstunden verschwenden würde. Zusätzlich merkte der Vorgesetzte an, dass er keine Themenliste vorbereiten müsse, da nur der Betriebsrat das Monatsgespräche verlange. In meinen Augen zeigt dies für mich keinen "ernsthaften Willen zur Einigung" (gegen besagten Vorgesetzten liegen mehrere Beschwerden vor), wie er vom Gesetz (§74 Abs. 1 BetrVG) für solche Spräche vorgesehen wird. Ich frage mich nun, was meine Handlungsmöglichkeiten in diesem Fall sind.