Erstellt am 23.08.2014 um 16:29 Uhr von gironimo
Ruhe bewahren und nicht provozieren lassen.
Offenbar hat Euer Chef noch nicht den Sinn des Monatsgesprächs verstanden.
Es soll ein gemeinsamer Gedankenaustausch von beiden Seiten auf Augenhöhe stattfinden.
Vielleicht braucht Euer Chef auch so etwas wie eine Schulung zum Thema BetrVG (gibts ja auch im Arbeitgeberlager). Er hatte es mit großer Wahrscheinlichkeit bei seinem Studium nicht mit auf der Liste.
Auch während des Gesprächs solltet Ihr kühl und gelassen bleiben. Versucht bei der Kommunikation den neutralen und freundlichen Ton. Wird die Gegenseite trotzdem herrisch und polemisch, brecht das Gespräch freundlich aber bestimmt ab. Manchmal braucht es ein paar Monate, bis auch die Gegenseite merkt, dass der Dialog der richtige Weg ist.
Und um ernsthafte Verhandlungen z.B. über eine BV zu führen, ist das Monatsgespräch ja ohnehin nicht gedacht.
Erstellt am 23.08.2014 um 19:24 Uhr von Stoni
Meine Meinung im Klartext. Warum soll der AG Euch ne Themenliste geben ? Ihr seid BRM, stört und behindert damit sein Direktionsrecht. Ihr seid gefordert zu sagen was Ihr wollt. Ich habe in der praxis gelernt, der BR setzt die Themen, ansonsten..... Passiert nichts.
Erstellt am 24.08.2014 um 00:27 Uhr von AlterMann
Stoni, so isses.
Der BR will was vom Chef. Der Chef will, dasss ihn der BR in Ruhe lässt. Der gute BR lässt den Chef aber nicht in Ruhe. Warum, um Himmels Willen, sollte der Chef da wohl eine Tagesordnung ergänzen?
Und wenn der Chef mal was vom BR will, dann seid gaanz vorsichtig...
Erstellt am 24.08.2014 um 13:28 Uhr von Hoppel
@ Stoni
"Warum soll der AG Euch ne Themenliste geben ? Ihr seid BRM, stört und behindert damit sein Direktionsrecht. "
Wieder so ein Unsinn! Was hat die Bitte, dem BR ebenfalls eine Themenliste mitzuteilen mit einer Behinderung des Direktionsrechts zu tun? Guck doch bitte erstmal nach, was das Direktionsrecht des AG überhaupt bedeutet, bevor Du eine solch abstruse Meinung von Dir gibst.
@ AlterMann
Der § 74 BetrVG beginnt mit den Sätzen "Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen."
Bereits daraus ergibt sich, dass die Initiative für ein Monatsgespräch auch vom AG ausgehen kann. Wenn der AG davon keinen Gebrauch macht oder machen will ... nun denn, es ist seine Entscheidung; dann gibt halt der BR die Themen vor!
Aber das ist noch lange kein Grund, als neu gewählter BRV o.g. Vorschlag nicht erstmal machen zu dürfen.
@ ChrisMelone
Ist dieser Vorgesetzte überhaupt vertretungsberechtigt? Grundsätzlich muss der AG am Monatsgespräch teilnehmen, darf sich aber von Personen vertreten lassen, die über die entsprechende Sachkenntnis verfügen.
Unabhängig davon solltet Ihr erstmal abwarten, wie das Gespräch dann tatsächlich läuft.
Erstellt am 24.08.2014 um 17:03 Uhr von Multibär
@ChrisMelone,
ich sehe das auch so, erstmal klären ob der wirklich AG ist oder aber dafür ermächtigt wurde, du hast nun schon gerlernt das "nett" sein auch gerne mal als Schwäche ausgelegt wird.
Erstellt am 24.08.2014 um 18:55 Uhr von AlterMann
Hallo Hoppel,
natürlich ist das Monatsgespräch dafür da, Probleme im Einvernehmen und möglichst geschmeidig aus der Welt zu räumen. Und natürlich nutzt ein verständiger Chef dieses Gremium in der gleichen Weise.
Ich meinte mit der Antwort auch nur den speziell angesprochenen Chef:
D E R Chef will in Ruhe gelassen werden.
Und bei D E M Chef wäre ich ganz besonders vorsichtig, wenn der mit einem Thema um die Ecke kommt.
Erstellt am 24.08.2014 um 22:35 Uhr von peters
"....uns doch eine Liste anzufertigen, damit auch wir ihm qualifiziert anworten könnten. ..."
Wer sagt, dass ihr ihm sofort antworten müsst? Wenn er euch irgendwas vorbringt, was er vorher nicht bekannt gegeben hat, dann würde ich dies zur Kenntnis nehmen und ihn dankend verabschieden. Beraten könnt ihr dann ja später, möglicherweise muss er bis zur nächsten Sitzung (oder länger) auf eine Antwort warten. Seine zögerliche Haltung muss dann euch ja nicht belasten, sondern eher ihn, wenn er nicht sofort Antwort bekommt.