Erstellt am 21.08.2014 um 22:33 Uhr von AlterMann
Hallo Dirgni,
jetzt hast Du zwar Deine Angaben präzisiert, aber welche Frage stellst Du nun genau?
Willst Du die Wahl überprüfen lassen, willst Du eine Neuwahl? Oder ärgerst Du Dich einfach?
Bist Du als SB betroffen, als BRM oder als Kollege/in?
Vielleicht bin ich hier in einer ähnlichen Situation: Bei uns im Betrieb wurde der jetzt eigentlich anstehende Wahltermin absichtlich "übersehen". Davor wurde aus der Reihe eine SBV gewählt, weil es dieser späteren SBV aufgefallen war, das wir überhaupt nie gewählt hatten. Sie ist dann am Ende ihrer Wahlperiode rumgegangen und hat Interessierte für die Nachfolge gesucht und niemanden gefunden. Also ist sie jetzt ohne Wahl faktisch immer noch SBV, weil sich niemand dagegen auflehnt.
Ich werde dagegen jedenfalls nichts machen, solange nicht eine Alternative in Sicht ist. (Wobei die jetzige SBV dann ihr Amt sicher mit Freuden abgeben würde.)
Warum ich das schreibe: Vielleicht ist es ja auch bei Euch so, dass es mangels Interesse an dem Job eh keine Alternativen gibt. Dann ist es möglicherweise nicht zielführend, auch noch den/die letzte Engagierte/n mit Kritik aus dem Boot zu schmeißen.
Erstellt am 21.08.2014 um 22:53 Uhr von Dirgnis
Wir haben eine sehr engagierte SBv . Es wurden zwei Stellvertreter gewählt. Die hat sich die SBv selbst ausgesucht, ohne das andere Kollegen sich zur Wahl stellen konnten. Die wahlbenachrichtigung an die Wähler wurde nur ausgesuchten Kollegen zugestellt. Langzeitkranke und schwerbehinderte in Reha wurden nicht benachrichtigt. So kann ich mir das Wahlergebnis auch schönen. Vorschriften aus der wahlordnung wurden grob verletzt. Schwerbehinderte Kollegen haben sich an uns den BR gewandt und sind mit dieser Wahl nicht einverstanden. Wir wollen/sollen die Wahl anfechten. Welche chancen hätten wir da?
Erstellt am 22.08.2014 um 07:20 Uhr von ickederdicke
Hallo Dirgnis,
Wenn so wie geschildert wird gewählt wurde wäre die SBV Wahl anfechtbar.Generell vorab die Frage : weshalb wurde hier ausserhalb des 4 Jährigen Wahlturnus gewählt ? Eigentlich ist 2014 im Zeitraum von 01.10. bis 30.11. zu wählen. War eure SBV kpl. abgetaucht und ihr musstet daher wählen ?
In der SchbVWo steht genau drin, wie wann und so weiter gewählt werden kann/muss.
Nehmt ggf. Kontakt zu eurem Integrationsamt auf, die sind hier zuständig.
@AlterMann, leider ist es oft so, ich kenne SBV´ler, welche noch nicht einmal Stellvertreter haben,mangels Interessierten...
Erstellt am 22.08.2014 um 07:45 Uhr von Hoppel
@ Dirgnis
"Wir wollen/sollen die Wahl anfechten. Welche chancen hätten wir da?"
Als BR habt ihr überhaupt keine Chance, weil anfechtungsberechtigt sind nur drei WAHLBERECHTIGTE! Die Wahlanfechtung MUSS binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgen.
Ihr könnt den KollegInnen lediglich helfen Verstöße aufzulisten, aufgrund derer die Wahl angefochten werden kann.
Guck mal auf diese Seite und lies Dir das ZB SPEZIAL SBV WAHL 2014 durch:
https:www.integrationsaemter.de/wahl/484c/index.html
Erstellt am 22.08.2014 um 09:28 Uhr von Dirgni
Ich möchte mich für die hilfreichen Antworten bedanken. Schätze es sehr, dass man sich hier so gut austauschen kann. Vielen dank dafür .