Erstellt am 07.09.2009 um 12:13 Uhr von mainpower
Hallo,
ruhe bewahren und den AG auf den § 40 BetrVG höflich aber bestimmt hinweisen.
Sollte er den § nicht kennen könnt Ihr ihm die Seiten aus dem BetrVG ja als Kopie zukommen lassen.
Erstellt am 07.09.2009 um 13:11 Uhr von Immie
@Nicole
Bietet er denn Ersatz?
Erstellt am 07.09.2009 um 13:45 Uhr von Nicole
@mainpower
ich habe mir den § 40BetrVG durchgesehen, weiss aber nicht genau, inwieweit uns das weiterbringt!
@ immie
nein, kein Ersatz geboten, der GF spekuliert angeblich mit einem deutlich besseren Mietpreis!
Erstellt am 07.09.2009 um 13:55 Uhr von mainpower
@Nicole
der § 40 BetrVG besagt doch dass der AG "im erforderlichem Umfang RÄUME, sachliche Mittel Informations- und Kommunikationstechnik "zu stellen hat. Wenn er Euere jetzigen Büroräume gekündigt hat muss er sich um Ersatz bemühen. Im Notfall könnt Ihr das sogar einklagen.
Erstellt am 07.09.2009 um 13:59 Uhr von Werner
@mainpower,
es geht nicht um das BR-Büro sondern um die gesamte Betriebsstätte.
Erstellt am 07.09.2009 um 13:59 Uhr von nobli
Hallo Nicole,
der Antwort von mainpower ist nur noch hinzuzufügen: genaue Information findest Du im FITTING §40 BetrVG Abs. 2 Randnummer 108 bis 113.
gruss
Noli
Erstellt am 07.09.2009 um 14:12 Uhr von Nicole
Es geht leider um die kompletten Büroräume, also sind alles MA betroffen.
Wir sind momentan noch 20 MA, davon 3 BR und die Information von den gekündigten Büroräumen "aus Spekulationsgründen" kam direkt von der GF.
Die Befürchtung ist nun, da die Spekulationen wohl scheitern, was tun, wenn keine neuen Büro's im März 2010 zur Verfügung stehen? Ab wann kann BR eingreifen bzw. welche Mittel haben wir, wenn GF so unveranwortlich handelt?
Erstellt am 07.09.2009 um 14:26 Uhr von langsam
Der BR ist nicht der Unternehmer. Der AG muss dafür sorgen, dass Ihr auch arbeiten könnt. Mitbestimmungsrechte gibt es gegenwärtig noch keine.
Man kann den AG mal ganz nachdringlich auf § 90 BetrVG hinweisen und klarstellen, dass man hier frühzeitig über den Sachstand informiert sein muss, wenn ein Umzug anstehen sollte.
Außerdem sollte man den AG mal an § 615 BGB erinnern ... dasd kann evtl. richtig teuer werden
Erstellt am 07.09.2009 um 14:45 Uhr von mainpower
@Nicole,
das hatte ich falsch verstanden, dachte es ging um das BR Büro. Sorry