Mietvertrag Betriebstätte gekündigt - Was kann man als BR tun?
Hallo, unser AG hat unsere Büroräume gekündigt, mit der Begründung hier beim Vermieter besseren Mietpreis zu erzielen. Die Büroräume sind bis einschließlich 02/2010 gemietet. Nach Informationen, hat der Vermieter nun die Büroräume anderen Mietern innerhalb des Objektes angeboten. Nun ist es möglich, das im März 2010 die Büroräume anderweitig vermietet sind!
Frage: Was kannman als BR tun? Gibt es Termine? Welche Schrittte muss der AG einhalten?
Community-Antworten (9)
07.09.2009 um 14:13 Uhr
Hallo, ruhe bewahren und den AG auf den § 40 BetrVG höflich aber bestimmt hinweisen. Sollte er den § nicht kennen könnt Ihr ihm die Seiten aus dem BetrVG ja als Kopie zukommen lassen.
07.09.2009 um 15:11 Uhr
@Nicole Bietet er denn Ersatz?
07.09.2009 um 15:45 Uhr
@mainpower
ich habe mir den § 40BetrVG durchgesehen, weiss aber nicht genau, inwieweit uns das weiterbringt!
@ immie
nein, kein Ersatz geboten, der GF spekuliert angeblich mit einem deutlich besseren Mietpreis!
07.09.2009 um 15:55 Uhr
@Nicole der § 40 BetrVG besagt doch dass der AG "im erforderlichem Umfang RÄUME, sachliche Mittel Informations- und Kommunikationstechnik "zu stellen hat. Wenn er Euere jetzigen Büroräume gekündigt hat muss er sich um Ersatz bemühen. Im Notfall könnt Ihr das sogar einklagen.
07.09.2009 um 15:59 Uhr
@mainpower, es geht nicht um das BR-Büro sondern um die gesamte Betriebsstätte.
07.09.2009 um 15:59 Uhr
Hallo Nicole,
der Antwort von mainpower ist nur noch hinzuzufügen: genaue Information findest Du im FITTING §40 BetrVG Abs. 2 Randnummer 108 bis 113.
gruss
Noli
07.09.2009 um 16:12 Uhr
Es geht leider um die kompletten Büroräume, also sind alles MA betroffen.
Wir sind momentan noch 20 MA, davon 3 BR und die Information von den gekündigten Büroräumen "aus Spekulationsgründen" kam direkt von der GF.
Die Befürchtung ist nun, da die Spekulationen wohl scheitern, was tun, wenn keine neuen Büro's im März 2010 zur Verfügung stehen? Ab wann kann BR eingreifen bzw. welche Mittel haben wir, wenn GF so unveranwortlich handelt?
07.09.2009 um 16:26 Uhr
Der BR ist nicht der Unternehmer. Der AG muss dafür sorgen, dass Ihr auch arbeiten könnt. Mitbestimmungsrechte gibt es gegenwärtig noch keine.
Man kann den AG mal ganz nachdringlich auf § 90 BetrVG hinweisen und klarstellen, dass man hier frühzeitig über den Sachstand informiert sein muss, wenn ein Umzug anstehen sollte.
Außerdem sollte man den AG mal an § 615 BGB erinnern ... dasd kann evtl. richtig teuer werden
07.09.2009 um 16:45 Uhr
@Nicole, das hatte ich falsch verstanden, dachte es ging um das BR Büro. Sorry
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