Hallo,
bei unserer Wahl zum Betriebsrat (3 Mitglieder) wurde eine Mitarbeiterin zur Wahl vorgeschlagen. Ihre Zustimmung wurde aber nie eingeholt und dementsprechend fehlt auch eine diesbezügliche Protokollierung des Wahlvorschlages. Auf die Wahlvorschlagsliste wurde sie aber aufgenommen, mit einigen Stimmen auch gewählt. Der Wahlvorstand hat seinen Fehler im Nachhinein bemerkt und die der Mitarbeiterin zugeordneten Stimmen nicht gewertet.
Nun haben wir einen Betriebsrat mit drei Mitgliedern und einem Ersatzmitglied. Die betreffende Mitarbeiterin ist nicht Teil des Betriebsrates.
Die Frist für eine Anfechtung der Wahl ist verstrichen und Gründe für die Nicxhtigkeit der Wahl sehe ich momentan nicht (nach Lektüre des BetrVG).
Ist meine Position haltbar, oder sollte sie rechtlich geprüft werden.
Danke schon jetz für die hoffentlich richtigen Antworten.