Schriftform zwischen BR und AG
Es geht um die Kommunikation zwischen ich als BR und AG. Gestern habe ich den AG über ein scharfes Thema per Email gefragt. Dazu habe ich ihn gebetet, an meine Frage auch per Email beantworten soll. Als Antwort von ihrem Seite habe ich bekommen ,, ich bin nicht verpflichtet dir als BR schriftlich (per Email) zu beantworten. Es ist sogar wahr. Ich bin BR-Mitglied seit ein paar Monaten und dafür hatte ich keine Ahnung. Sowas steht irgendwo im Gesetz?
Community-Antworten (4)
05.10.2022 um 17:10 Uhr
Eher umgekehrt ... es steht nirgends im Gesetz, welche Form der AG einhalten muss. Und deshalb darf es eben auch mündlich sein.
05.10.2022 um 17:29 Uhr
was ist den ein "scharfes Thema"? es kann schon vom Thema abhängen, wie der AG informieren muss.
06.10.2022 um 00:39 Uhr
Das Gesetz kennt ein paar Stellen, da geht es um Informationen, die mittels Unterlagen zu erfolgen hat (so 80 BetrVG) oder die Form für einen Kollektivvertrag wie eine BV. Das Gesetz weißt also explizit darauf hin. Aber eine Mai von Dir kann der AG erst einmal beantworten wie er will. Hast Du eigentlich als BRM gehandelt oder für das Gremium?
19.10.2022 um 11:07 Uhr
Was kann man unter diesem Paragraf verstehen? Es geht um monatlichen Pauschal-Lohn oder monatlich bezahlte Stunden?
Vergütung § (1) Der Mitarbeiter erhält als Vergütung für seine Tätigkeit einen Bruttomonatslohn in Höhe von 2.036,16 €, zahlbar bargeldlos jeweils zur Mitte des Folgemonats entsprechend der bei der Gesellschaft üblichen Auszahlungspraxis auf das vom Mitarbeiter bestimmte Konto. Diese Vergütung wird dabei auf Basis eines rechnerischen Stundenlohnes in Höhe von 12.12 € und einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 38,75 Stunden berechnet. Für Monate, in denen das Anstel- lungsverhältnis nur anteilig besteht, oder nicht vergütungspflichtigen Zei- ten (z.B. unentschuldigtes Fehlen, Arbeitsunfähigkeit ohne gesetzliche Lohnfortzahlung) enthalten sind, er- folgt die Vergütung nur zeitanteilig.
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