Erstellt am 12.08.2014 um 17:33 Uhr von Nubbel
Erstellt am 12.08.2014 um 17:38 Uhr von metallica
Ein Ersatzmitglied könnte z.B. Mitglied des Wirtschaftsausschusses sein. Also ja.
Erstellt am 12.08.2014 um 18:20 Uhr von Hoppel
@ kjbman
Der einzig denkbare Auschuss ist der Wirtschaftsausschuss!
Alle weiteren Ausschüsse sind nur den gewählten Betriebsratsmitgliedern vorbehalten > siehe § 27, 28 BetrVG
Erstellt am 12.08.2014 um 19:21 Uhr von Orion
Einen weiteren unter Beteiligung eines BR gibt es noch.
Nach § 28 Abs. 2 BetrVG besteht auch die Möglichkeit der Übertragung von Aufgaben zur selbstständigen Entscheidung auf BRM in Ausschüssen, deren Mitglieder vom BR und vom AG benannt worden sind.
Dieser gemeinsame Ausschuss ist aber kein Ausschuss des BR, sondern steht vielmehr neben diesem und ist eine eigenständige Einrichtung der Betriebsverfassung.
Auch diesem können Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen werden. Allerdings sind die Möglichkeiten hier doch sehr eingeschränkt und dürften überwiegend vorbereitender Natur sein.
Themen, die einem MBR unterliegen, können diesem aber nicht zur selbstständigen Erledigung übertragen werden.
Erstellt am 12.08.2014 um 19:39 Uhr von Hoppel
@ Orion
Wenn schon, solltest Du korrekt und vollständig zitieren!
Einem Ausschuss dürfen AUSSCHLIESSLICH dann Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen werden, wenn ein Betriebsausschuss existiert.; setzt also eine BR-Größe von mind. 9 BRM voraus ...
Erstellt am 12.08.2014 um 21:53 Uhr von Orion
Sorry, kleiner Fehler.
Zitat Hoppel: "Alle weiteren Ausschüsse sind nur den gewählten Betriebsratsmitgliedern vorbehalten > siehe § 27, 28 BetrVG"
Steht es jetzt 1:1 ?