Erstellt am 09.08.2014 um 11:34 Uhr von Orion
Was treibt Dich hier dazu, so eine Frage zu stellen?
Wer bitte sollte das auch korrekt beantworten? Was der eine mag, muss dem anderen ja nicht unbedingt auch gefallen.
„ Was macht einen guten BR aus?“
So zu wirken, dass alles Top läuft, keiner Wehwehchen, Klagen oder sonstige Beschwerden hat und man sich auf kommende Betriebsversammlungen freut, da man hier die Gelegenheit hat, sich einmal ordentlich auszuschlafen.
Spaß beiseite. Das ist so vielfältig und auch von so vielen Faktoren abhängig, dass dieses kaum für alle zutreffend beantwortet werden kann.
Erstellt am 09.08.2014 um 12:49 Uhr von metallica
Hier macht sich wohl ein Schüler/ Student seine Hausaufgaben besonders leicht...
Erstellt am 09.08.2014 um 14:17 Uhr von Snooker
Was macht einen guten BR aus?
Denke wenn er sich nicht von anderen oder seiner eigenen persönlichen Meinung in der Entscheidungspflicht beeinflussen lässt. Recht machen kann man es eh nicht jedem....aber wohl recht entscheiden.
Erstellt am 10.08.2014 um 08:56 Uhr von seesee
Mal abgesehen davon, ob wir hier einem Schüler helfen, seine HA zu machen, finde ich das trotzdem eine gute Frage. Versucht doch mal, Kriterien, persönl. Eigenschaften... zu benennen, die aus Eurer Sicht einen guten Betriebsrat ausmachen. Mir fällt ein: wortgewandt, diplomatisch wo erforderlich, lernbereit, Bereitschaft, seinen eigentlichen Job hinter die BR-Tätigkeit zu stellen, ...
Erstellt am 10.08.2014 um 10:02 Uhr von Hoppel
Durch die Übernahme des Betriebsratsamtes haben die Mitglieder des Betriebsrats neben der Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Aufgaben weitere, nicht unerhebliche Amtspflichten übernommen. Um das ihnen anvertraute Amt verantwortungsvoll auszuführen und die damit verbundenen Aufgaben ordnungsgemäß durchführen zu können, sind spezielle Kenntnisse der Betriebsratsmitglieder insbesondere im Betriebsverfassungs- und im Arbeitsrecht notwendig. Jeder Betriebsrat hat sich auf sein Mandat umfassend vorzubereiten und ist aus diesem Grund verpflichtet, sich die hierfür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82).
Verantwortliche Arbeit im Betriebsrat ist nur dann möglich, wenn jedes Mitglied über das erforderliche Mindestwissen für die Erfüllung seiner Aufgaben verfügt; diese Kenntnisse sind in erster Linie durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben (BAG vom 05.11.1981 – 6 ABR 50/79).
Unabdingbar für gute BR-Arbeit ist, dass JEDES BRM dieser verbrieften Schulungsverpflichtung nachkommt!
Erstellt am 10.08.2014 um 10:11 Uhr von Orion
@seesee
Jau, alles Gute Eigenschaften! Ist nur die Frage, wer hier wann einen Vorteil daraus zieht?
1. Wortgewandt: ist auch hervorragend dazu zu verwenden die Belegschaft einzulullen.
2. Diplomatisch: Passt ins gleiche Schema. Immer nur so tun als ob, um dann möglichst nichts Aussagen zu müssen.
3. Lernbereit: Das ist wohl eine Zwangsvorgabe für jeden BR und nichts besonders Erwähnenswertes.
4. Bereitschaft, seinen eigentlichen Job hinter die BR-Tätigkeit zu stellen, ...
Naja, da habe ich so meine Zweifel. In Einklang zu bringen, wäre wohl besser. Wenn man nicht gerade freigestellt ist, dürfte es in erster Linie der JOB sein, der einem den Lebensunterhalt und Inhalt gibt. Eine zusätzliche BR-Tätigkeit ist dagegen eher ein i-Tüpfelchen obendrauf.
Letztlich zeichnet sich ein guter BR nur dadurch aus, was am Ende dabei rauskommt und wie er hier die Belegschaft einbindet.
Manchmal kann auch hier der Weg das Ziel sein. Überwiegend dürfte es aber nur um das Ziel gehen.
Erstellt am 11.08.2014 um 15:03 Uhr von Vwfahrer
Guter Betriebsrat ?
Wo würde so einer denn sitzen ? Ich kenne bis dato keinen,der sich voll und ganz hinter den Mitarbeitern stellt.Fallen alle um,wie die Zinnsoldaten,wenn der Chef spricht.
Gruß
Rollo